Überprüfung von Standards bei der Besoldung von Abteilungsleitern und stellvertretenden Abteilungsleitern oberster Landesbehörden

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Kleine Anfrage 1561 von Carsten Meyer und Antwort des Thüringer Finanzministeriums zur Überprüfung von Standards bei der Besoldung von Abteilungsleitern und stellvertretenden Abteilungsleitern oberster Landesbehörden. Der haushaltspolitische Sprecher der bündnisgrünen Fraktion im Thüringer Landtag fragt die Landesregierung ob sie - etwa im Rahmen der Prüfaufträge der Haushaltsstrukturkommisson - geprüft hat, ob die bisherige Einstufung von Abteilungsleitern und deren Stellvertretern in obersten Landesbehörden beibehalten oder abgesenkt werden sollte,  wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum ist diese Prüfung nicht durchgeführt worden?
Zudem möchte der haushaltspolitische Sprecher der bündnisgrünen Fraktion im Thüringer landtag wissen, ob eine Absenkung der Grundgehaltssätze infolge einer Besoldung von Abteilungsleitern oberster Landesbehörden nach der Besoldungsgruppe B 5 und von stellvertretenden Abteilungsleitern oberster Landesbehörden nach der Besoldungsgruppe B 2 nach Auffassung der Landesregierung Einfluss auf die fachliche Qualifikation von Bewerbern für entsprechend nachzubesetzende Stellen hätte.