Die Verfassungsreform ist verabschiedet. Am 26. April 2024 hat der Thüringer Landtag in einem überparteilichen Konsens der demokratischen Fraktionen einen ganzen Katalog von Verfassungsänderungen beschlossen.
Über drei Jahre hat der Verfassungsausschuss mit unserer zuständigen Abgeordnete Laura Wahl über die Modernisierung gerungen. Jetzt wird die Thüringer Landesverfassung endlich ein gutes Stück ökologischer, sozialer und europäischer.
Die Neuerungen auf einem Blick:
Nachhaltigkeit als Grundlage allen staatlichen Handelns
Wir verankern nicht nur die ökologische und soziale Nachhaltigkeit als bestimmendes Prinzip, sondern erstmals auch die Generationengerechtigkeit in der Thüringer Verfassung. Wörtlich wird es künftig heißen: „Das Land und seine Gebietskörperschaften haben die natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren und ein menschenwürdiges Leben für alle heutigen und künftigen Generationen zu ermöglichen.“
Thüringen – ein Teil Europas
Zukünftig binden wir Thüringen noch stärker an den europäischen Gedanken. Wir machen deutlich: Der Freistaat Thüringen ist unverrückbar Teil der Europäischen Union, er fördert die Kooperation und Verständigung. Künftig sind alle Landesregierungen an den europäischen Gedanken gebunden!
Ehrenamt ist Staatsziel
Mit dem neuen Staatsziel würdigen wir das unermüdliche freiwillige Engagement vieler. Das Ehrenamt ist wesentliche Grundlage für den sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalt – und festigt die Demokratie. Mit dem neuen Staatsziel ist ein klarer Handlungsauftrag an das Land, die Kreise, die Städte und Gemeinden verbunden, das Ehrenamt verstärkt zu fördern.
Verbot der Altersdiskriminierung
Mit der Aufnahme des Alters in den Katalog der Diskriminierungsmerkmale erhöhen wir das Schutzniveau zur Verhinderung von Altersdiskriminierung. Damit setzen wir ein wichtiges gesellschaftliches, aber auch rechtspolitisches Signal gegen Diskriminierung! Künftig sind dem Landtag bei der Gesetzgebung hier deutlich engere Grenzen gesetzt.
Gleichwertige Lebensverhältnisse als Auftrag
Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Thüringen, ob Stadt oder Land – mit der neuen Verfassungsbestimmung fördern und sichern wir nicht nur die gleichwertige Verteilung von Ressourcen, sondern eröffnen Lebenschancen und gesellschaftliche Beteiligungsmöglichkeiten.
Finanzielle Planungssicherheit für die Kommunen
Wir stellen sicher, dass die Kommunen künftig auch bei der Übertragung neuer Aufgaben im eigenen Wirkungskreis einen finanziellen Ausgleich erhalten, so wie es beim übertragenen Wirkungskreis bereits der Fall ist (Konnexitätsgebot). Die Kommunen bekommen damit die finanzielle Planungssicherheit, die sie für ihre Aufgabenerledigung brauchen.
Verfassungsrang für den Europaausschuss
Der Europaausschuss des Landtags erhält Verfassungsrang. Als künftig verpflichtender Ausschuss beschließt er öffentlich über Stellungnahmen im Rahmen der Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprüfung.
Menschen mit Behinderungen
Außerdem war es uns ein Anliegen, den überholten Begriff „Behinderte“ in der Verfassung durch den zeitgemäßen Ausdruck „Menschen mit Behinderungen“ zu ersetzen und uns damit an die UN-Behindertenrechtskonvention anzulehnen.
Elektronische Verkündung
Die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen kann künftig auch elektronisch erfolgen. Zugleich kann das gesamte Gesetz- und Verordnungsblatt digital werden.