Richterliche Mediation - Entlastung der Justiz

Kleine Anfrage 1323  von Carsten Meyer und Antwort des Thüringer Justizministeriums zu richterlicher Mediation als Entlastung der Justiz. Das Verfahren der Mediation ist in Deutschland noch nicht gesetzlich geregelt. Dennoch wird es bereits in vielen Bereichen als alternative Konfliktlösungsmethode zum Gerichtsverfahren praktiziert. Das Bundesministerium der Justiz hat Anfang August 2010 einen Referentenentwurf zu einem deutschen Mediationsgesetz vorgelegt. Der Entwurf sieht unter anderem eine Rechtsgrundlage für die richterliche Vermittlung/ Mediation vor. Dabei wird innerhalb des Gerichts von einem nicht entscheidungsbefugten Richter mit mediativen Techniken auf eine einvernehmliche Lösung hingewirkt.
Nachdem die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im Juni 2005  Übergangslösung ein lohnender Weg ist, um konsensuale Streitbeilegung
zu fördern, wurde in Thüringen ein Pilotprojekt zum Güterichtermodell gestartet, das in diesem Jahr abgeschlossen wird. Carsten Meyer erbittet nun Informationen darüber, inwieweit das Verfahren genutzt wird und wie genau die Umsetzung funktioniert.