Rede zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Datenschutzgesetzes

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Rede des Abgeordneten Dirk Adams zum zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Datenschutzgesetzes in der 40. Plenarsitzung vom 10. Dezember 2010.

Diese hatte folgenden Wortlaut:

Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, liebe Kollegen, es haben jetzt schon einige Kollegen sprechen können und insofern kann ich mich relativ kurz fassen. Wir Bündnisgrüne freuen uns über die Gesetzesinitiative der FDP und haben den Gesetzentwurf zur Kenntnis genommen. Ich kann mich auch Herrn Gumprecht und an Herrn Hauboldt anschließen, die aufgezeigt haben, wie weit dieses Feld eigentlich ist und wie viel Bedarf und wie viele Ideen und wie viel Kreativität in diesem Prozess steckt, was wir noch alles ändern müssten und könnten im Datenschutzrecht. Insofern denke ich aber, dass der Feind des Guten nicht das Perfekte sein sollte und wir in dieser ersten Lesung uns darauf einigen sollten, eine zügige und intensive Beratung im Innenausschuss möglich zu machen. Für uns ist dieses Gesetz zweifelsohne ein Ansatz bürgerfreundlicher, klarer zu werden und natürlich auch effizienter in der Durchsetzung von Bürgerrechten. Wir freuen uns auf die Innenausschussdebatte mit Ihnen und auf eine mögliche mündliche Anhörung. Leider haben wir uns in der letzten Sitzung auf Antrag von SPD und CDU die Chance genommen, bis zu 11 oder über 9 Anzuhörende hier einzuladen, was ich absolut bedauere. Aber dennoch werden wir sicherlich eine gute Debatte haben. Vielleicht teilen wir das auch noch mal auf in Einzelaspekte auf und machen mehrere Anhörungen. Dann können wir auch wieder alle, die dazu etwas Sinnvolles zu sagen haben, selbst mit unseren Ohren hören.