Rede zum vierten Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes

Rede des Abgeordneten Adams zum vierten Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzesin der 36. Plenarsitzung am 11. November 2010.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrte Gäste, als ich den Begriff "natürlicher Spieltrieb" hörte, dachte ich, wir sind schon in der Debatte zu den gefährlichen Tieren.
(Heiterkeit DIE LINKE)
Aber das kommt wahrscheinlich später. Spricht man über Spielbanken, muss man unbedingt zwei Aspekte immer im Blick behalten. Das ist einmal der Aspekt, dass hier der Staat auch viel Geld einnimmt, das andere ist der Aspekt der Suchtbekämpfung. Ich habe, wir GRÜNE haben dieses Spielbankengesetz so verstanden, dass es an dieser Stelle wirklich ganz exakt um die Frage geht, wie viel kann der Staat aus dieser Betätigung herausholen. Diese Spielbank ist eine staatlich kontrollierte Spielbank, sie ist damit in der Tat eine Konkurrenz zu dem nichtkontrollierten Bereich im Internet. Wir werden uns dieser Vorlage anschließen und möchten auch die Beratung hier schnell durchführen.
Vielen Dank.