Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) und der Anti-Rassismus-Konvention (ICERD) dazu verpflichtet, die dort niedergelegten Grundsätze in innerstaatlich geltendes Recht umzusetzen. Zudem gilt das Diskriminierungsverbot entsprechend Artikel 3 des Grundgesetzes. Jedoch wird bis heute auch in Thüringen immer wieder von polizeilichen Kontrollen durch Bundes- als auch durch Landespolizei berichtet, die ausschließlich Menschen betreffen, denen aufgrund äußerer Merkmale unterstellt wird, nicht deutscher Herkunft zu sein. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat zudem im Jahr 2012 festgestellt, dass Ausweiskontrollen, die lediglich aufgrund der Hautfarbe erfolgen, unzulässig seien.
"Racial Profiling" in Thüringen
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