Bundesweit werden polizeiliche Datenbanken mit verschiedenen Inhalten, beispielsweise Gewalttäter- oder Straftäterdateien, als INPOL-Verbund-System-Dateien geführt. Diese werden auch aus Thüringen mit Daten gespeist. Zudem werden in bundes- und landesweiten Datenbanken "personengebundene Hinweise" vergeben. Die Länder handhaben die Prüf- und Löschfristen unterschiedlich. Unklar ist, wie viele Thüringerinnen und Thüringer in diesen Dateien gespeichert sind beziehungsweise wie viele Datensätze durch die Thüringer Polizei angelegt wurden. Zudem werden durch die Länder eigenständige Dateien geführt. In der Vergangenheit wurde bereits durch den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Kritik an der Praxis der Führung dieser Dateien geäußert. Das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter können nach §§ 18 ff. Bundeskriminalamtsgesetz zu verschiedenen Personengruppen, beispielsweise Verurteilten, Beschuldigten, Tatverdächtigen, Anlasspersonen oder anderen Personen, Daten erheben. In zahlreichen Publikationen und in der Fachliteratur wird über rechtliche Probleme und kriminilogische Fragen bezüglich der angesprochenen polizeilichen Datenbanken diskutiert.
Polizeiliche Datenbanken und Gewalttäterdateien in Thüringen
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