Laufbahnwechsel von Richtern

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Der Landespersonalausschuss hat in seinem Beschluss Nr. 54/2011 vom 07.12.2011 (Staatsanzeiger, S. 205) der Ernennung eines Richters der Besoldungsgruppe R 1 zum Ministerialrat A 16 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nicht zugestimmt. Zum Einen sei die Übertragung eines Amtes der Besoldungsgruppe A 16 eine Beförderung vor Ablauf eines Jahres nach der Begründung eines Beamtenverhältnisses auf  Lebenszeit, zum Anderen eine vor Ablauf eines Jahres nach der letzen  Beförderung erfolgende weitere Beförderung.