Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2011

Kleine Anfrage 2032 von Carsten Meyer und Antwort des Thüringer Innenministeriums zu Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2011. Dieses hat entschieden, dass die Topfwirtschaft in der Weise, wie sie in weiten Bereichen der Bundes- und Landesverwaltungen praktiziert wird, rechtswidrig ist. Carsten Meyer möchte wissen, in welcher Weise das Urteil auf Thüringen übertragbar ist. in welchen Teilen der Verwaltung die sogenannte Topfwirtschaft praktiziert wird und wie eine Auswahl der zu befördernden beamtinnen und Beamten erfolgt ist.