Halbautomatische Jagdwaffen mit wechselbarem Magazin

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Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen, Aktenzeichen 6 C 60/14 und 6 C 59/14 vom 7. März 2016 entschieden, dass sämtliche halbautomatische Waffen, die ein Magazin mit mehr als zwei Schuss Kapazität aufnehmen können, nicht von Jägerinnen und Jägern besessen und benutzt werden dürfen. Dieses Urteil führte unter Jägerinnen und Jägern sowie Jagdverbänden zu Verunsicherungen. In Mecklenburg-Vorpommern und Bayern wurde per Erlass vorerst jede Eintragung von halbautomatischen Waffen in die Waffenbesitzkarte untersagt.