Seit August 2020 blockiert Bundesinnenminister Horst Seehofer das Einvernehmen zum im Juni 2020 beschlossenen Thüringer Landesaufnahmeprogramm zur Aufnahme von 500 besonders schutzbedürftigen Geflüchteten von den griechischen Inseln. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende sowie asyl- und migrationspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag:
„Seit der Abriegelung der Balkanroute und dem EU-Türkei-Deal ist Griechenland zur Endstation und zur Falle für viele Schutzsuchende geworden. Sprichwörtlich stranden dort Geflüchtete im Elend, da ein funktionierendes Schutzsystem fehlt. Der Mangel auf den griechischen Inseln ist allgegenwärtig, während die EU zusieht und legale Möglichkeiten in andere EU-Staaten weiterzureisen verweigert. Mit dieser Situation wollen wir uns in Thüringen jedenfalls nicht abfinden und haben daher den Beschluss der Landesregierung für ein Landesaufnahmeprogramm ausdrücklich begrüßt. Seit August blockiert jedoch Horst Seehofer das Einvernehmen und begründet dies mit einer rechtlich sehr umstrittenen Rechtsauffassung und dem Verweis auf eine notwendige europäische Lösung. Und genau dies wollen wir wie das Land Berlin juristisch überprüfen lassen.“
Die grüne Flüchtlingspolitikerin weist darauf hin, dass das zwischenzeitlich beendete Bundesaufnahmeprogramm zwar für 2.760 Menschen eine Aufnahme in Deutschland ermöglichte, dies allerdings nur ein Tropfen auf den heißen Stein war. Inzwischen gibt es auch eine breit getragene Petition, die Thüringen zur Klage auffordert. Diese wird am 8. Juli in öffentlicher Sitzung im Petitionsausschuss beraten.
„Wir können auch in Thüringen deutlich mehr tun, als bisher die 177 Menschen über das Bundesaufnahmeprogramm aufzunehmen. Deswegen sollten wir auch endlich die Klage auf den Weg bringen oder uns der Klage Berlins anschließen. Schließlich haben wir den Platz und den Willen zu helfen, so wie auch unsere Kommunen bereit dazu sind. Daher wünschen wir uns, dass die SPD-geführten Häuser endlich den gemeinsamen Worten und dem gemeinsamen Willen der Landesregierung, ein Aufnahmeprogramm umzusetzen, nun in aller Konsequenz auch Taten folgen lassen. Das beinhaltet selbstverständlich auch eine juristische Prüfung der bislang vorliegenden Ablehnung seitens des Bundes. Diese muss nun endlich angegangen werden“, so Rothe-Beinlich abschließend.