Förderung der Fortbildung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter

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In den Jahren 2010 bis 2013 erfolgte eine entsprechende Förderung auf der Grundlage einer Verwaltungsvorschrift (3221-523/10) des damaligen Thüringer Justizministeriums vom 3. Mai 2010. Diese trat 2013 außer Kraft und wurde bisher nicht erneuert. Die sowohl durch den Deutschen Gewerkschaftsbund Hessen-Thüringen als auch den Verband der Wirtschaft Thüringen e.V. in den vergangenen Jahren regelmäßig durchgeführten Schulungen, insbesondere für im Rahmen der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit tätige ehrenamtliche Richter und Richterinnen, erfahren eine hohe Nachfrage. Ihre Anzahl wurde noch im Jahr 2013 erhöht. Im Jahr 2015 wurde ein Teil des finanziellen Bedarfs durch Lottomittel gedeckt.