Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Thüringen

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Kleine Anfrage 2272  von Carsten Meyer und Antwort des Thüringer Justizministeriums zum Einsatz der elektronischen Datenüberwachung in Thüringen. In seiner Sitzung am 25. Januar 2012 hat der Landtag dem Thüringer Gesetz über den Beitritt zum Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) zugestimmt. Dieser Staatsvertrag sieht in Artikel 4 vor, dass jedes Land der GÜL Aufgaben der elektronischen Überwachung des Aufenthaltsorts von Personen auch zu anderen Zwecken übertragen kann. Carsten Meyer befragt  hierzu die Landesregierung und bittet um Aufklärung.