Nach der umstrittenen Entscheidung des Berliner Kammergerichts über die Zulässigkeit der Auslieferung von Maja T. aus Jena im Verfahren um den sogenannten Budapest-Komplex nach Ungarn fordert Madeleine Henfling, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: „Ich erwarte, dass der Generalbundesanwalt die Auslieferung von Maja T. unverzüglich stoppt. Auch wenn nach der umstrittenen Entscheidung des Berliner Kammergerichts die Auslieferung zulässig ist, muss nicht zwangsläufig auch eine Bewilligung durch den Generalbundesanwalt erfolgen. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde im Rahmen ihres Ermessens erneut über Auslieferung.“
„Alles spricht dafür, dass Maja T. in Ungarn kein faires Gerichtsverfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen erwarten würde. Dazu muss man wissen, dass Maja T. eine non-binäre Person ist. Sogar das Berliner Kammergericht stufte die ungarische Politik letztlich als „homo- und transfeindlich“ ein. Hinzu kommen Anhaltspunkte, dass die Haftbedingungen in Ungarn nicht menschenrechtlichen Mindeststandards genügen. Eine Auslieferung widerspricht damit klar der europäischen Menschenrechtskonvention“, schließt Henfling.