Anerkennungsgesetz blendet gesellschaftliche Teilhabe aus

Astrid Rothe-Beinlich

Astrid Rothe-Beinlich

Die Mehrheit des Thüringer Landtages hat heute mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP das Thüringer Anerkennungsgesetz verabschiedet. Thüringen bringt damit als neuntes Bundesland endlich auch ein solches Gesetz auf den Weg. Dazu konstatiert Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag:

„Das Ziel des Gesetzes, nämlich ausländische Abschlüsse einfacher, schneller und nachvollziehbarer anzuerkennen, wird mit dem Gesetz leider nicht erreicht. Es enthält weder einen Rechtsanspruch auf Anerkennung noch auf Beratung.“

Deshalb hatte die grüne Fraktion gemeinsam mit der Fraktion DIE LINKE einen umfangreichen Änderungsantrag zum Gesetz eingebracht, der wesentliche Anregungen aus der schriftlichen Anhörung zum Gesetzentwurf aufgegriffen hatte.

„Leider atmet das Thüringer Gesetz allein den Nützlichkeitsgedanken. Gesellschaftliche Teilhabe und das Wissen darum, dass die eigenständige Existenzsicherung Dank anerkannter Qualifikation zentral für die Menschenwürde der Betroffenen ist, spielen im Gesetz keine Rolle. Die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf unabhängige Beratung fand ebenso wenig Eingang, wie die von uns vorgeschlagenen Verfahrensvereinfachungen. So hatten wir zum Beispiel die Einrichtung einer zentralen Stelle für die Verfahrensbearbeitung vorgeschlagen“, fährt die grüne Bildungspolitikerin fort.

„Für hoch problematisch halten wir die Maßgabe, dass mit dem Gesetz für die Betroffenen umfangreiche Kosten – insbesondere Verwaltungskosten – entstehen, die es vielen Menschen – so zum Beispiel Flüchtlingen ohne Einkommen – faktisch unmöglich machen, die Anerkennung vornehmen zu lassen. Dabei müsste allen klar sein, dass Thüringen von der verbesserten Anerkennung der im Ausland erworbenen Abschlüsse vielfach profitiert. Gelebte Willkommenskultur spiegelt dieses Gesetz jedenfalls nicht wider“, ist Rothe-Beinlich überzeugt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich aufgrund der Ablehnung ihrer Änderungsvorschläge zum Gesetz der Landesregierung enthalten.