Nach mir vorliegenden Informationen fand am 13. Oktober 2020 ein Abschiebeversuch aus dem Klinikum Weimar statt. Der Krankenhaus-Entlassungsbericht der Betroffenen bestätigt den Vorfall. Die betroffene Frau sei beim Eintreffen des Abschiebe-Vollzugs-Personals zusammengebrochen und habe vom begleitenden Abschiebearzt noch Beruhigungsmittel erhalten. Polizistinnen und Polizisten seien mit im Zimmer der Patientin gewesen. Eine stationäre Aufnahme war am Tag zuvor erfolgt. Konkret handelte es sich um eine geplante Überstellung nach Finnland. Nach dem Erlass des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Verfahrensweise bei der Durchführung von Abschiebungen bei stationärem Krankenhausaufenthalt vom 15. März 2019 liegt bei einem medizinisch indizierten Krankenhausaufenthalt eine Transport- und Flugunfähigkeit vor. Liegt für den Krankenhausaufenthalt keine einfache ärztliche Bescheinigung vor, aber Anhaltspunkte, die nicht mehr rechtszeitig geklärt werden können, ist nach dem Erlass eine Abschiebung aus humanitären Gründen nicht durchzuführen. Die Anweisung gilt auch bei Dublin-Überstellungen.
Abschiebeversuch aus dem Klinikum Weimar
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