Angesichts der Antwort auf eine Kleine Anfrage zur Entwicklung der Fallzahlen der Hasskriminalität und deren Erfassung in Thüringen erklärt Madeleine Henfling, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „In den vergangenen fünf Jahren wurden 1.598 Fälle von Hasskriminalität in Thüringen bekannt. Die Antwort der Landesregierung stützt aber die These, dass das Dunkelfeld erheblich höher ist. Opferberatungsstellen, Verbände und Wissenschaft weisen regelmäßig darauf hin, dass teilweise nur ein Fünftel der Straftaten durch Betroffene angezeigt werden. Unter Hasskriminalität werden Straftaten verstanden, die vorurteilsgeleitet sind und nicht immer eine klare politische Motivation vorweisen. Die Anfrage zeigt aber, dass in der Praxis Hasskriminalität nur im Zusammenhang mit politisch motivierter Kriminalität erfasst wird. Damit entfallen die Fälle, die keinen klaren politischen Hintergrund aufweisen. Die PMK-Statistik ist aktuell untauglich, um Hasskriminalität in seiner gesamten Bandbereite zu erfassen. Eine grundlegende Überarbeitung dieser und die Erfassung von Hasskriminalität ist lange überfällig!“
„Bei der Hasskriminalität in Thüringen stechen insbesondere rassistische und antisemitische Taten hervor. Diese nehmen über die Hälfte der Fallzahlen ein. Die Zuordnung zu Phänomenbereichen zeigt, dass linke und sonstige politisch motivierte Hasskriminalität praktisch keine Rolle spielen. Die Statistik belegt erwartungsgemäß, dass der Großteil der extremen Rechten zuzuordnen ist. Darüber hinaus entfaltet die Statistik kaum Aussagekraft. Mehrfachnennungen führen dazu, dass die etwa 1.600 Fälle teilweise doppelt und dreifach in Unterkategorien zugeordnet werden, wodurch das Ziel, eine differenzierte Auswertung und Lagedarstellung zu geben, verfehlt wird. Möglicherweise hängt das mit einer unverständlichen Abgrenzung der Kategorien, einer unzureichenden Einweisung und Schulung der Beamt*innen und der Verknüpfung mit der politisch motivierten Kriminalität zusammen. Neben der Überarbeitung der Statistik braucht es unserer Meinung nach angemessene Weiterbildungen zu Hasskriminalität. Dabei reicht es nicht, Hasskriminalität als Randerscheinung bei hochstrittigen Extremismusschulungen zu behandeln“, betont Henfling abschließend.
Die Antwort des Ministeriums auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten finden Sie hier: https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/88707/hasskriminalitaet_in_thueringen.pdf