Infos für Kommunalos - Juni 2018

Bild zur Pressemitteilung

Informationen der Thüringer Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen
für die kommunal engagierten Grünen im Land

 

Inhalt
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen des Tierschutzes in Thüringen  
Ergebnis der Arbeit des Runden Tischs „Familie & Geburt“ 
Gesetz zur Weiterentwicklung der Thüringer Gemeinden 
Straßenausbaubeiträge  
Hochwasser: Neuer Leitfaden für Schutzkonzepte  

 

Neues aus der Fraktion:
Die Nachfolgerin von Kathleen Lützkendorf als Referentin für Soziales, Gesundheit, Ernährung, Verbraucherschutz, Arbeit, Gleichstellung und Petitionen ist seit dem 16. Mai Gabriele „Eli“ Sondermann. Ihr erreicht Eli:
per Tel: 0361 3772693
per E-Mail: gabriele.sondermann@gruene-thl.de


Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen des Tierschutzes in Thüringen

Die Veröffentlichung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen des Tierschutzes in Thüringen“ erfolgte im Thüringer Staatsanzeiger 15/2018:
Das Land gewährt Zuwendungen für
a) den Bau und die Einrichtung von Tierheimen, die zur Verbesserung, der Unterbringung und Pflege von herrenlosen, eingezogenen oder unter amtlicher Beobachtung stehenden Tieren und Fundtieren dienen,
b) die Errichtung von Versorgungsstellen für Tiere während des Transportes,
c) Vorhaben zur Verbesserung der Unterbringung von Tieren in tiergärtnerischen Einrichtungen und
d) Investitionen in Tierheime nach § 10 des Thüringer Gesetzes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur als Maßnahmen zum Schutz der Tiere im Sinne des Tierschutzgesetzes und der Verfassung des Freistaats Thüringen.
Bei der Förderung nach dieser Förderrichtlinie handelt es sich um eine nicht rückzahlbare Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung.
Den ganzen Text findet ihr als Auszug aus dem Staatsanzeiger 15/2018 als PDF im Anhang.

In den Downloads ergänzende Informationen

Euer Kontakt in der Fraktion:

Babett Pfefferlein, MdL
Eli Sondermann
Referentin für Soziales, Gesundheit, Ernährung, Verbraucherschutz, Arbeit, Gleichstellung und Petitionen
 

 

Ergebnis der Arbeit des Runden Tischs „Familie & Geburt“

Thüringen gilt dank des nachdrücklichen Einsatzes der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN als Vorreiter auf dem Weg einer guten Versorgung mit Hebammenleistungen.
Der Runde Tisch „Familie und Geburt“ arbeitet erfolgreich mit den für die Versorgung mit Hebammenleistungen maßgeblich verantwortlichen Vertreterinnen und Vertretern der Hebammen, Ärzteschaft, Krankenkassen, Kliniken und Elternschaft, der Wissenschaft, Bildung und Politik zusammen. An der Ernst-Abbe-Hochschule in Jena absolvieren die ersten Studierenden ihre Bachelor-Zeit und verfügen danach über einen akademischen Abschluss.

Und ganz aktuell: Eine neue Webseite ermöglicht es Thüringer Frauen, einfach und schnell über die Eingabe der Postleitzahl und des voraussichtlichen Entbindungstermins eine passende Hebamme zu finden.
Die Seite ist erreichbar unter: www.hebammensuche-thueringen.de

Euer Kontakt in der Fraktion:

Babett Pfefferlein, MdL
Eli Sondermann
Referentin für Soziales, Gesundheit, Ernährung, Verbraucherschutz, Arbeit, Gleichstellung und Petitionen
 

 

Gesetz zur Weiterentwicklung der Thüringer Gemeinden

Den ganzen Vorgang (Entwurf, Reden, etc.) findet ihr in der Parlamentsdatenbank: http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/vorgang/35759

Die wichtigsten Punkte sind:

-    Abschaffung der sogenannten doppelten Mehrheit für die Antragstellung auf Bildung, Veränderung, Erweiterung und Auflösung von Verwaltungsgemeinschaften (VG) – damit wird v.a. das Verfahren für austrittswillige Gemeinden, die Mitglied einer VG sind, vereinfacht; jede Gemeinde kann ab jetzt selbst leichter über ihre Zukunft entscheiden und einen Antrag einreichen; der Landesgesetzgeber hat aber weiterhin das Letztentscheidungsrecht; bisher stellte die doppelte Mehrheit lediglich ein Formerfordernis dar, führte aber zu Verunsicherung bei den Gemeinden

-    Wiedereinführung der finanziellen Beihilfen für Gemeindefusionen aus dem Vorschaltgesetz (200 € pro Einwohner bis max. 2 Mio. €, Strukturbegleithilfen, Entschuldungsbeihilfen)

-    Stärkung des Ortschafts- bzw. Ortsteilrechts einschließlich des Ortsteilbudgets

-    Bürgermeister*innen der aufgelösten Gemeinden können bis zum Ende ihrer persönlichen Amtszeit als Ehrenbeamte zum/zur Ortsteil- oder Ortschaftsbürgermeister*in ernannt werden

-    Einführung von Mindestsätzen für die Entschädigung von Gemeinderats- und Kreistagsmitgliedern

Euer Kontakt in der Fraktion:

Dirk Adams, MdL
Tobias Lange
Referent für Innen- und Kommunalpolitik sowie Grundsatzfragen
 


Straßenausbaubeiträge

Die Debatte zu den Straßenausbaubeiträgen hat wieder an Fahrt aufgenommen. Wir befinden uns derzeit in Beratungen mit unseren Koalitionspartnern und dem Gemeinde- und Städtebund, um zu einer rechtssicheren Lösung zu kommen, die sowohl die Belange der Bürgerinnen und Bürger als auch der Kommunen und des Landes berücksichtigt. Sobald es dazu Ergebnisse gibt werden wir euch auf diesem Wege informieren.


Euer Kontakt in der Fraktion:

Dirk Adams, MdL
Tobias Lange
Referent für Innen- und Kommunalpolitik sowie Grundsatzfragen
 


Hochwasser: Neuer Leitfaden für Schutzkonzepte
 
Das Landesprogramm Hochwasserschutz 2016–2021 enthält die Planungen des Landes, der Landkreise und Gemeinden aus allen Handlungsbereichen des Hochwasserschutzes, die bis 2021 umgesetzt werden sollen. Die Erstellung der integralen Hochwasserschutzkonzepte ist ein wesentlicher Bestandteil des Landesprogramms.

Mit dem „Leitfaden zur Erstellung integraler Hochwasserschutzkonzepte“ bekommen die Kommunen erstmals die Möglichkeit, ganzheitlich alle Aspekte des Hochwasserschutzes zu berücksichtigen. Deiche und Hochwasserschutzmauern sollten nur noch dann gebaut und erhalten werden, wenn es dringend notwendig ist – beispielsweise zum Schutz von Siedlungen.
 
Im Leitfaden werden detailliert die notwendigen Schritte von der Analyse des aktuellen Hochwasserrisikos, über die Dokumentation und Beurteilung des bestehenden Hochwasserschutzes bis zur  Ableitung geeigneter, kosteneffizienter Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes erläutert. Neues und wichtiges Element des integralen Hochwasserschutzes ist insbesondere, dass auch die Belange der kommunalen Hochwasservorsorge und Hochwasserabwehr in die Untersuchungen und Planungen einfließen.

Der Leitfaden wurde von der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie im Auftrag des Umweltministeriums erstellt und ist unter www.aktion-fluss.de/kommunal/handreichungen abrufbar.

An den Gewässern zweiter Ordnung ist ein integrales Hochwasserschutzkonzept die Voraussetzung für die Förderung der baulichen Hochwasserschutzmaßnahmen. Ohne ein solches Konzept ist die Beurteilung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahme nicht möglich.
 
Die Erstellung der integralen Hochwasserschutzkonzepte selbst ist ebenso förderfähig. Da die integralen Hochwasserschutzkonzepte einzugsgebietsbezogen in Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden zu erstellen sind, erhöht sich der Fördersatz zudem noch. Auskunft hierzu erteilt die Thüringer Aufbaubank.
Euer Kontakt in der Fraktion:

Roberto Kobelt, MdL
Norbert Sondermann
Referent für Umwelt, Naturschutz, Energie und Sport
 

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