Grundsätze bündnisgrüner Haushaltspolitik vorgestellt

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Pressekonferenz am 10. Januar 2013 zum Alternativen Haushalt

Für eine „atmende Schuldenbremse“ und eine „doppelte Rendite“!

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen bekennt sich zur Aufnahme der Schuldenbremse in die Thüringer Verfassung. Diese soll als „atmende Schuldenbremse“ ausgestaltet sein und so Schwankungen der finanziellen Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Das Mo­dell der atmenden Schuldenbremse sieht im Normalfall eine klare Haushaltsdisziplin vor und umfasst sowohl die Schuldentilgung als auch die Bildung von Rückstellungen, um in Zeiten sinkender Steuereinnahmen die notwendigen Ausgaben leisten zu können, ohne erneut Schulden aufnehmen zu müssen. Die „atmende Schuldenbremse“ ermöglicht auch, dass auf Umwelt- und Naturkatastrophen reagiert werden kann.

Darüber hinaus müssen starke Konjunktureinbrüche abgebildet wer­den können, sodass ein absolutes Neuverschuldungsverbot für uns nicht in Betracht kommt. In Zeiten wie jetzt, mit (noch) guter Konjunktur und sprudelnden Steuereinnahmen, muss daher die Konsolidierung des Haushaltes im Vordergrund stehen.

Gleichzeitig besteht in Thüringen noch ein großer Nachholbedarf bei nachhaltigen Investi­tionen, da die Landesregierung nach wie vor den Fokus zu sehr auf Investitionen in Beton legt. Unser Schwerpunkt liegt daher jetzt und in Zukunft auf nachhaltigen Investitionen, die eine „doppelte Rendite“ erwirtschaften. Auf diese Weise wollen wir Zukunftsinvestitionen för­dern, die mittel- oder langfristig Einsparungen für das Land bedeuten, die über die Einspa­rung von Zinskosten durch Schuldentilgung hinausgehen.

Unsere Prüfsteine zur „Doppelten Rendite“

Die von uns für diesen Haushalt vorgeschlagenen Änderungen bei den Ausgaben müssen sich an den folgenden Kriterien messen lassen:

  1. Die Änderung im Haushalt muss begründet erwarten lassen, dass einmalig oder dau­erhaft Ausgaben erspart oder Einnahmen erzielt werden.
  2. Die Änderung muss darüber hinaus mindestens nachweislich - ökologische Vorteile bieten (CO2-Reduzierung; Flächennutzung etc.) oder - soziale Benachteiligungen abbauen helfen oder gerechtere gesellschaftliche Ver­hältnisse fördern oder - bessere Chancen auf Teilhabe und Bildungserfolge erwarten lassen oder - Vorteile für die Entwicklung bürgerschaftlichen Handelns bieten oder - Produkte und/oder Dienstleistungen mit besseren ökologischen Herstellungsver­fahren und/oder dauerhafterem Nutzen ermöglichen oder - den ökologischen Umbau oder die Energiewende befördern oder - ähnliche Kriterien erfüllen.

 

Grüne Schwerpunkte zum Doppelhaushalt 2013/14

1. Einsparungen

Durch Einsparungen werden Haushaltsmittel in Höhe von 110 und 165 Millionen Euro frei. Diese werden unter anderem erzielt durch:

I. die Streichung des Erziehungsgeldes,
II. die Kappung der Zuschüsse für den Flughafen Erfurt,
III. die Verringerung der Ausgaben für die einzelbetriebliche Förderung,
IV. eine realistische Berücksichtigung der Kosten für die Zinszahlungen,
V. die Streichung des ineffizienten 1000-Dächer-Programms und
VI. die Streichung von Ausgaben für Wahlgeschenke.

Zum letzten Punkt ist insbesondere der Austausch von 300 Polizeifahrzeugen im Wahljahr zu nennen, der mit acht Millionen Euro zu Buche schlägt. Dieser könnte ohne Probleme auch auf mehrere Jahre gestreckt werden. Der Haushalt wäre dann in den Folgejahren moderater belas­tet. Dazu gehören auch die Mittel für den „Ausgleich besonderer kommunaler Belastungen im kulturellen Bereich“ in Höhe von jeweils neun Millionen Euro jährlich, für die sich die SPD im Sommer ihre Zustimmung zum Doppelhaushalt hat abkaufen lassen. Diese Förderung kommt aus­schließlich den Residenzstädten im Freistaat zugute, die über ein Theater verfügen und daher hohe Ausgaben im Kulturbereich vorweisen. Die wichtige Förderung der Breitenkultur auch im ländlichen Raum wird vernachlässigt.

2. Ausgaben

Unter Berücksichtigung der oben dargelegten Grundsätze für eine nachhaltige, bündnisgrüne Haushaltspolitik sind folgende Ausgabeschwerpunkte zu nennen:

I. Förderung der Breiten- und Soziokultur auch im ländlichen Raum durch ein Förderprogramm für ProjektmanagerInnen im kulturellen Bereich, ein VolontärInnenpro­gramm für Nachwuchskräfte in Museen, die Verbesserung der Personalausstattung beim Thüringer Kulturrat und eine besondere Förderung der freien Theater.
II. Förderung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Schulwesen durch verstärkte Fortbildung sowie durch die Festlegung, dass die zusätzlichen Mit­tel, die die Landesregierung den Kommunen im Rahmen der Änderung des kom­munalen Finanzausgleichs gewährt, zu einem Anteil von zehn Prozent für die inklusive Schulbautenmodernisierung verwendet werden müssen.
III. Aufstockung der Mittel im Bereich der Verbraucherzentralen.
IV. Schaffung von drei Stellen für UmweltpädagogInnen im Nationalpark Hainich, der im Ver­gleich zu anderen Nationalparks in Deutschland personell sehr schlecht ausge­stattet ist.
V. Verstärkter Einsatz von Mitteln für den öffentlichen Personennahver­kehr.
VI. Stärkung der Stellung der Familienhebammen und der Schwangerschaftskonfliktbe­ratungsstellen.
VII. Bereitstellung von Mitteln für ein Gutachten zur Kreisgebiets- und Kommunalreform, um die Ergebnisse der ExpertInnenkommission schnell umsetzen zu können.
VIII. Bereitstellung von Mitteln für die Erarbeitung eines ministeriumsübergreifenden Per­sonalentwicklungskonzeptes sowie die Aufstockung der Mittel für die Fortbildung des Personals, um den dringend notwendigen Personalabbau über das von der Landesregierung geplante Maß hinaus beschleunigen zu können.
IX. Aufstockung des Energiesparfonds beim Thüringer Liegenschaftsmanagement.
X. Förderung der Entwicklung von Energie- und Klimaschutzkonzepten sowie von Energiemanagementsystemen in den Kommunen.

 

Darüber hinaus müssen 2014 ca. 35 Millionen Euro an Eigenmitteln in die Haushalte einge­stellt werden, über die EU-Mittel im Rahmen der EFRE- und ESF- Förderprogramme der Europäischen Union in der Förderperiode 2014 bis 2020 ausgereicht werden sol­len. Die Landesregierung hat hier bisher im Haushalt des Wirtschaftsministers lediglich Einnahmen aus dem Haushalt der EU eingestellt. An der Bereitstellung der erforderli­chen Komplementärmittel aus dem Landeshaushalt fehlt es allerdings. Diese Verfah­rensweise entspricht nicht den Grundsätzen von Haushaltswahrheit und Haushaltsklar­heit. Hier bedarf es dringend der Nachbesserung, um die Ausreichung von EU-Förder­mitteln auch über die noch laufende Förderperiode hinaus gewährleisten zu können.

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