Grüne überzeugt: Zusatzzahlungen aus Fraktionsgeldern sind unzulässig

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Laut einer Umfrage von Report Mainz unter 63 Landtagsfraktionen in Deutschland zahlen diese etwa 4,5 Millionen Euro Zulagen an ihre FunktionsträgerInnen. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: „Aus unserer Sicht ist die Zahlung von Funktionszulagen aus Fraktionsgeldern ganz klar unzulässig. Ein derartiger Missbrauch von Steuergeldern, die die Fraktionen für ihre politische Arbeit und Personalkosten für Angestellte erhalten, schadet unserer parlamentarischen Demokratie ganz erheblich und trägt mit zur Politikverdrossenheit bei.“ Auch Astrid Rothe-Beinlich hatte im Sommer die Anfrage des SWR für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantwortet. „Aus unserer Sicht ist es ein Gebot der Transparenz und eine Frage der Glaubwürdigkeit, wie wir mit uns anvertrauten Geldern umgehen und dass wir über die Mittelverwendung selbstverständlich Auskunft geben“, so Rothe-Beinlich weiter. „Gerade in Thüringen dürfte es überhaupt gar keine Begründung für Fraktionen geben, derartige Zulagen zu zahlen. Immerhin gibt es hier eine ganz klare Regelung bezüglich der Höhe der Diäten und auch der zusätzlichen Entschädigungen, die Abgeordnete in bestimmten Funktionen vom Landtag erhalten. Im Sinne einer umfassenden Aufklärung fordern wir daher alle Fraktionen des Thüringer Landtages auf, offenzulegen, ob und, wenn ja, wofür sie weitere Zahlungen an Abgeordnete leisten. Für unsere Fraktion ist diese Frage ganz einfach zu beantworten: Wir zahlen null Euro. Aus unserer Sicht sind wir Abgeordneten mit den Zahlungen, die wir vom Landtag erhalten, auskömmlich finanziert“, schließt Astrid Rothe-Beinlich.