Mit dem am 23. Juli 2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Grundlagen für eine Verbesserung bei der gesundheitlichen Versorgung für Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen, die das 18. Lebensjahr überschritten haben, geschaffen worden. Die medizinische Versorgung für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen sollte sich also nach meiner Einschätzung auch in Thüringen verbessert haben.
Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen in Thüringen
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