Einlade- und Meldesystem für Früherkennungsuntersuchungen wird überarbeitet

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Die Ankündigung des Sozialministeriums, das „Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder“ zu überarbeiten und in Kürze dem Landtag zuzuleiten, begrüßt die sozialpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen, Anja Siegesmund.

„Das Nachhaken meiner Fraktion bei dem unter Eltern und Fachleuten umstrittenen Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Frühuntersuchungen zeigt einen ersten Erfolg. Staatssekretär Schubert kündigte eine Novelle des Gesetzes für September 2013 an. Das ist zwar ‚last minute‘, da das Gesetz Ende des Jahres ausläuft, aber immerhin wurde das Problem bei der Landesregierung erkannt. Wir Grüne haben immer gesagt, dass an erster Stelle Kindeswohl und Kinderschutz stehen müssen. Beim seit 2009 bestehenden Einlade- und Meldesystem im Rahmen des Gesetzes gibt es in Thüringen deutliche Anzeichen dafür, dass das Gesetz die selbst gesteckten Ziele nicht erreicht. Auch in anderen Ländern wie Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wird darüber diskutiert. Bislang konnte die Sozialministerien nicht nachweisen, dass die Teilnahmeraten an der Früherkennungsuntersuchung durch das Einlade- und Meldewesen gestiegen sind, oder dass Kinder aufgrund des Systems geschützt wurden. Stattdessen gab es viele Fehlmeldungen, die Eltern unnötig diskreditieren“, so die bündnisgrüne Sozialpolitikerin.

„Auch, wenn die Teilnahmeraten bei den Untersuchungen steigen, dürfen wir uns nicht in falscher Sicherheit wiegen. Zumal die Teilnahmeraten auch schon vor dem Gesetz gestiegen sind. Das Kindeswohl steht an erster Stelle. Das Gesetz muss daher reformiert und in eine Präventionskette von Schwangerschaft bis Schuleintritt eingebettet werden. Ich hätte dazu gern im Sozialausschuss eine fachliche Debatte geführt, aber leider verweigerten CDU und SPD eine solche Diskussion zum Kinderschutz bis auf weiteres, indem sie die Ausschussüberweisung des Antrages ablehnten. Wir werden deshalb einen Selbstbefassungsantrag zum nächsten Ausschuss einreichen“, so Siegesmund.

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