Anlässlich der heutigen Beratung im Sozialausschuss zur Novellierung des „Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder“ fordert Anja Siegesmund, Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag, den Kinderschutz in Thüringen zu reformieren:
„Für uns Grüne stehen Kindeswohl und Kinderschutz an erster Stelle. Anstatt Papierberge zu produzieren, muss die Landesregierung endlich ihre Hausaufgaben machen und den Kinderschutz als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe begreifen. Dazu gehört es eben, das vorliegende Gesetz ernsthaft zu reformieren und in eine Präventionskette von Schwangerschaft bis Schuleintritt einzubetten. Nur, wenn wir ein umfassendes Konzept der Frühen Hilfen sowohl personell als auch finanziell vorhalten, können wir den Kinderschutz in Thüringen stärken.“
Die heutige Ausschusssitzung, so Siegesmund weiter, hätte einmal mehr gezeigt, welchen erheblichen Diskussionsbedarf es zu dem bestehenden Einlade- und Meldesystem für Früherkennungsuntersuchungen noch gebe.
„Entscheidende Fragen wurden schlichtweg nicht geklärt. Die Landesregierung muss jetzt nacharbeiten. Erst dann können wir beurteilen, ob das Gesetz überhaupt einen Einfluss auf die Verbesserung des Kinderschutzes hat. Wir dürfen uns nicht in falscher Sicherheit wiegen.“
Auf Antrag der bündnisgrünen Landtagsfraktion hatte der Thüringer Rechnungshof in der heutigen Sitzung von seinem Informationsrecht Gebrauch gemacht und die Ausschussmitglieder über seine kritische Position zum Gesetz informiert. Im Ergebnis sieht Siegesmund nun die Landesregierung in der Pflicht, eine umfangreiche Evaluation zur Wirksamkeit des bestehenden Gesetzes mit unabhängigen Experten durchzuführen.
„Nur so können wir die widersprüchlichen Aussagen von Landesregierung und Thüringer Rechnungshof endlich umfassend klären und Transparenz schaffen“, so Siegesmund abschließend.
Bereits im Vorfeld tat sich die Landesregierung schwer, den Ausschussmitgliedern wichtige Stellungnahmen zur Verfügung zu stellen und erschwerte somit einen breiten Diskussionsprozess sowie eine umfangreiche parlamentarische Beratung.