Den öffentlichen Gesundheitsdienst weiterentwickeln und stärken

Bild zur News

Die Ergebnisse der Anhörung im Landtag im Januar 2016 sind als wesentliche Punkte für eine Verbesserung der Situation im öffentlichen Gesundheitsdienst zusammenzufassen:

Der öffentliche Gesundheitsdienst muss als dritte Säule des Gesundheitswesens grundsätzlich gestärkt und weiterentwickelt werden. Dazu gehört auch eine Wertschätzung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sowohl durch fachliche Anerkennung als auch durch die Einbindung bei grundsätzlichen kommunalen Gesundheits- und Planungsprozessen einzubinden ist.

Um eine Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung im öffentlichen Gesundheitsdienst inklusive einer Anpassung an die bestehenden Herausforderungen zu gewährleisten, ist es notwendig, den öffentlichen Gesundheitsdienst einer Bestandsanalyse und Analyse der Aufgabenerfüllung zu unterziehen.

Damit die grundsätzliche Attraktivität der Arztstellen gewährleistet werden kann, sollen verschiedene Maßnahmen der Tarifangleichung, die Vereinfachung möglicher Zulagen und neue Modelle der Anstellung für Thüringen geprüft werden.

Es ist wichtig, dass schon im Medizinstudium die Verbesserung des Images und der Bekanntheitsgrad des öffentlichen Gesundheitsdienstes vorangebracht werden. Daher sollen fachliche Inhalte schon frühzeitig in das Studium integriert werden.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Gesundheitsdienstes sollen von Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten profitieren. Die Zugänge zu Fort- und Weiterbildungen sollen gemeinsam mit den Gebietskörperschaften attraktiver gestaltet werden.

Mittelfristiges Ziel muss nach der grundsätzlichen Bestandsanalyse und Analyse der Aufgabenerfüllung/Aufgabenkritik des öffentlichen Gesundheitsdienstes die Modernisierung der gesetzlichen Grundlagen durch die Schaffung eines Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst sein.

Themen