Bei Frühuntersuchungen Transparenz zeigen und Reformen vorlegen

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Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag hat für das kommende Plenum einen Antrag zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes in Thüringen durch eine Reform der Regelungen zu den Früherkennungsuntersuchungen eingereicht. Dazu erklärt Anja Siegesmund, gesundheits- und familienpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Fraktion:

„Wir Grüne wollen beim Thema Frühuntersuchungen nicht länger auf das Sozialministerium warten. Wenn das ‚Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder‘ (ThürFKG) zum Ende dieses Jahres ausläuft, muss die öffentliche parlamentarische Debatte über Sinn und Unsinn von Teilen des Gesetzes endlich beginnen. Dem verweigert sich das Sozialministerium bisher. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz sehr klare Ziele verfolgt. Die Bürgerinnen und Bürger sowie wir Grüne wollen nun endlich wissen, ob die Teilnahmeraten an den Frühuntersuchungen durch das rigide Meldesystem wie beabsichtigt tatsächlich angestiegen sind und ob darüber hinaus die Früherkennung von Risiken für das Kindeswohl gefördert werden konnte. Dafür braucht es eine umfangreiche Erfolgskontrolle. Die Landesregierung muss sich erklären und dann entsprechend handeln.“

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN waren während der Beratung und Verabschiedung des ThürFKG nicht Mitglied des Thüringer Landtages. Immer wieder gab es jedoch Beschwerden von Eltern über die Einladungspraxis zu den Frühuntersuchungen. Aus der Antwort des Sozialministeriums auf unsere Kleine Anfrage „Evaluierung des Thüringer Gesetzes zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes“ (Drs. 5/5998) ging nicht hervor, ob und wie dies koordiniert wird bzw. zukünftig koordiniert werden soll. Dementsprechend soll sich nun das Plenum mit der Thematik auseinandersetzen.

„Eltern haben sich mit der Bitte um eine parlamentarische Überprüfung des Gesetzes an uns gewandt. Unsere Kleine Anfrage zeigte, dass offenbar über 40 Prozent der Meldungen über eine angebliche Nichtteilnahme an den Untersuchungen an die Jugendämter Fehlmeldungen waren. Das ist für uns nicht hinnehmbar. Die Landesregierung muss rechtzeitig vor einer möglichen erneuten Befristung bzw. Entfristung des Gesetzes die Erfolgskontrolle entsprechend der Thüringer Landeshaushaltordnung vornehmen und dem Landtag bis spätestens Ende August einen Gesetzentwurf für eine Reform vorlegen. Dabei steht für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Sicherung des Kindeswohls an oberster Stelle“, so Siegesmund abschließend.

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