Heute entschied das Thüringer Verfassungsgericht über das von rot-rot-grün in der 6. Legislaturperiode verabschiedete Paritätsgesetz, gegen welches die AfD-Fraktion geklagt hatte. Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeigte sich trotz des eher enttäuschenden Ergebnisses entschlossen: „Unser Ziel ist und bleibt eine gleichberechtigte Repräsentanz. Ohne gesetzliche Vorgaben kommen wir diesem Ziel derzeit jedoch nicht näher. Wir sind aber überzeugt: Nur wenn Frauen und Männer auch gleichermaßen in einem Parlament repräsentiert sind, wird echte Geschlechtergerechtigkeit erreicht.“
Der Verfassungsgerichtshof bezog sich in seiner Urteilsbegründung auf einen Grundgedanken der Thüringer Verfassungsgeber*innen. Allerdings gab es auch rund um die Entstehung der Verfassung kontroverse Auffassungen. „Schon damals waren die Diskussionen sehr viel differenzierter. Gerade auf dem Gebiet der Gleichstellung hat in den vergangenen 30 Jahren eine deutliche Weiterentwicklung stattgefunden. Der Erfolg des Paritégesetzes in Frankreich zeigt uns ebenso wie die aktuelle Debatte, wie beispielsweise um die neue Gleichstellungsstrategie des Bundes oder die Forderung nach einer Quote auf Bundes-Ebene der CDU, dass ein Paritätsgesetz richtig und wichtig bleibt“, so Rothe-Beinlich.
„Die mangelnde Gleichstellung in der Politik ist keinem Erkenntnis-, sondern einem Umsetzungsproblem geschuldet. Mit dem Paritätsgesetz in Thüringen haben wir versucht, diesen Problemen etwas entgegenzusetzen. Dass das Gesetz nun vom Verfassungsgericht abgelehnt wurde, ist mehr als bedauerlich. Die Sondervoten der Richter*innen Hesselmann und Petermann zeigen jedoch, dass nicht alle Richter*innen von der mehrheitlich konstatierten Verfassungswidrigkeit unseres Gesetzes überzeugt sind und die Verfassung ja sehr wohl die Gleichheit von Frauen umfasst. Insofern nehmen wir dies zur Grundlage, um Wege zu finden, die auch im Parlament die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen gesetzlich fixieren“, erklärt Rothe-Beinlich abschließend.