Frauenhausfinanzierung muss Aufgabe des Landes werden

Gewalt gegen Frauen

Zur aktuellen Debatte um die Finanzierung von Frauenhäusern und Schutzwohnungen erklärt die frauenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Laura Wahl: „Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass Kommunen nicht ausreichend Frauenhausplätze und Schutzwohnungen zur Verfügung stellen können, denn diese sind bereits völlig ausgelastet. Dass Betroffene von häuslicher Gewalt aufgrund mangelnder Kapazitäten abgewiesen werden oder es in ihrem Landkreis überhaupt keine Schutzwohnungen gibt, ist nicht tragbar. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass die finanzielle und organisatorische Verantwortung für Frauenhäuser und Schutzwohnungen in die Verantwortung des Landes gelegt wird.“

Der gemeinsame Istanbul-Antrag der rot-rot-grünen Koalition sieht eine Finanzierung des Landes vor und soll in einer der nächsten Plenarsitzungen beschlossen werden. „Der Vorschlag der Linken-Fraktion sowie auch die Aussagen der Landesregierung irritieren mich doch sehr“, so Wahl. „Aus einer kleinen Anfrage unserer Abgeordneten Astrid Rothe-Beinlich (DS/7521) ging 2014 hervor, dass vorzuhaltende Unterbringungsmöglichkeiten und erforderliche Beratungsleistungen eindeutig kommunale Pflichtaufgaben sind. Dem entgegen steht die Kleine Anfrage der Linken, die das Gegenteil aussagt. Hier besteht dringender Klärungsbedarf.“

Zudem sieht Wahl in der Bereitstellung von Schutzräumen noch viel Nachholbedarf. „Für eine umfassende Umsetzung der Istanbul-Konvention haben wir noch einen weiten Weg zu gehen. Es fehlt an Platz, barrierefreien Schutzwohnungen für Ältere und Menschen mit Behinderungen sowie Männer, inter und trans Personen. Auch mangelt es an ausreichender Betreuung für Betroffene mit traumatischen Erfahrungen, psychischen Problemen und Suchterkrankungen. Darüber hinaus muss dringend eine auskömmliche Finanzierung des fachlichen Personals sichergestellt werden. Viele Frauenhausangestellte klagen über die Last an bürokratischen Aufgaben, die sie von ihren eigentlichen Beratungs- und Unterstützungsaufgaben abhält. Der bedarfsgerechte Ausbau der Infrastruktur von Schutzwohnungen ist eine Aufgabe, die Kommunen kaum stemmen können. Damit jede betroffene Person, die Schutz braucht, diesen auch bekommt, muss das Land die Umsetzung dieser Aufgaben sicherstellen – es darf nicht vom Wohnort einer betroffenen Person abhängen, ob diese Schutz vor häuslicher Gewalt findet oder im schlimmsten Fall auf sich alleine gestellt bleibt.“

 

Hintergrund:

Antrag Istanbul-Konvention in Thüringen umsetzen: http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/77418/istanbul_konvention_in_thueringen_umsetzen_gewalt_gegen_frauen_und_maedchen_und_haeusliche_gewalt_verhueten_und_bekaempfen.pdfv

 

 

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