Gesetzentwurf zur Stärkung von Frauenhäusern im Plenum

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Im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung wurde heute der rot-rot-grüne Gesetzentwurf zur Änderung des Chancengleichheitsfördergesetzes abgestimmt. Hierzu erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag Laura Wahl: „Die Mitarbeiter*innen der Frauenhäuser gehen seit Jahren auf dem Zahnfleisch. Immer wieder müssen Betroffene von häuslicher Gewalt aufgrund des Platzmangels abgewiesen werden. Das ist ein unhaltbarer Zustand! Wir haben deshalb einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem die Personalsituation deutlich verbessert und sichergestellt wird.“ 

„Künftig sollen in jedem Landkreis ein Frauenhaus und Schutzwohnungen für Betroffene häuslicher Gewalt vorhanden sein. Die formal-rechtlichen Bedenken der CDU wurden durch ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes ausgeräumt. CDU und FDP müssen sich im Plenum entscheiden: Sind ihre Worte zum Schutz Betroffener häuslicher Gewalt nur leere Hülsen, oder nimmt der Landtag seine Verantwortung zur Stärkung der Situation in den Frauenhäusern wahr. Wir Bündnisgrüne sagen deutlich: Schutz vor Gewalt ist eine staatliche Pflichtaufgabe. Den über 2000 jährlich Betroffenen in Thüringen sind wir es schuldig,  den Gewaltschutz in Frauenhäusern endlich finanziell und personell zu stärken“, schließt Wahl.

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