Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes

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Da das Bundes-Betreuungsgeld an die gleichen Eltern für das gleiche Verhalten bezahlt wird, ist es zwingend geboten, die untergeordnete landesspezifische Leistung einzustellen. Hierdurch werden im Landeshaushalt Mittel frei, die für andere, dringend benötigte bildungs- und familienpolitische Maßnahmen verwendet werden können. Auch in Thüringen fehlen nach wie vor Kita-Plätze, der Ausbau der Kitas zu Eltern-Kind-Zentren steckt noch in den Anfängen, es fehlen sonderpädagogisch ausgebildete Erzieherinnen und Lehrkräfte, um Kinder mit besonderem Förderbedarf besser zu unterstützen. Aus diesen Gründen sollen die freiwerdenden Mittel im Familien- und Bildungshaushalt für die Förderung frühkindlicher sowie schulischer Bildung verwandt werden.

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