Zur aktuellen Behandlung eines Entwurfs für ein Thüringer Klimaschutzgesetz erklärt der klimaschutzpolitische Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag Roberto Kobelt:
„Grundsätzlich werte ich es positiv, dass wir den Weg für einen Schutz des Klimas und die Anpassung an die bereits eingetretenen Folgen des Klimawandels mit einem Klimagesetz für Thüringen endlich einschlagen. Die bisherige Bandbreite bei der Umsetzung der geplanten Absenkung von Treibhausgasemissionen im Freistaat bis 2030 halte ich als Zielstellung aber für zu wenig ambitioniert. Für die bündnisgrüne Fraktion kann es kein Abweichen von dem unteren Wert im Zielkorridor geben. Das bedeutet, dass wir bis 2030 den Ausstoß klimagefährdender Gase im Vergleich zu 1990 um 70 Prozent reduzieren wollen. Aktuell liegen wir bei einem Stand von 57 Prozent“, macht Kobelt seine Haltung deutlich.
„Die Koalition hat sich klar zu einem wirkungsvollen Klimaschutz bekannt. Jetzt kommt es darauf an, dass alle Ministerien auch ihren Beitrag dazu leisten und den Schutz der Lebensgrundlagen im Freistaat konsequent selbst in die Hand nehmen. Das geht nicht ohne die Vorbildwirkung des Landes, insbesondere bei den Landesimmobilien. Für die Zukunft setzt Rot-Rot-Grün deshalb auf den Energiestandard von Nullemissionsgebäuden im Schulbau ebenso wie in öffentlichen Gebäuden“, erläutert Kobelt die neue Arbeitsgrundlage.
„Um den Klimaschutz in den Kommunen voranzutreiben und die großen Energieverbräuche deutlich zu senken, müssen gerade diese durch das Land dazu auch in die Lage versetzt werden. Das ist eine Aufgabe, bei der alle Fachbereiche der Landesregierung aktiv werden müssen. Eine Blockadehaltung wie sie derzeit vom Wirtschaftsministerium praktiziert wird, macht schon deshalb keinen Sinnen, weil gerade Energieeffizienz und Energieeinsparung, erneuerbare Energien und Elektromobilität die Schlüsseltechnologien der Zukunft sind. Das bedeutet wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und zukunftsfähige Arbeitsplätze“, erklärt der bündnisgrüne Landespolitiker.
„Im parlamentarischen Verfahren werden wir deshalb auf wesentliche Verbesserungen des gegenwärtigen Entwurfs des Klimagesetzes drängen. Es geht um nicht weniger als den Klimaschutz, der am Ende bei einer erfolgreichen Umsetzung des Gesetzes, den Freistaat und seinen Bürgerinnen und Bürger eine lebenswerte Umwelt in der Zukunft sicherstellt und der Wirtschaft weiter attraktive Bedingungen bietet“, schließt Kobelt.