Frist für Regierungsantwort zum Pumpspeicherkraftwerk läuft morgen ab

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In seiner letzten Sitzung am 10. Juli 2014 hat der Petitionsausschuss des Thüringer Landtages die Landesregierung aufgefordert, eine Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Südthüringen zum Zielabweichungsverfahren zum geplanten Pumpspeicherkraftwerk Schmalwasser zuzulassen. Die Grünen-Abgeordneten Dirk Adams und Jennifer Schubert rufen die Landesregierung zur Fristeinhaltung und Berücksichtigung aller Interessen auf.

„Bei einem Vorhaben dieser Dimension kann sich die Landesregierung nicht auf Formalia zurückziehen. Südthüringen ist mit seinen Interessen genauso zu berücksichtigen wie Mittelthüringen mit dem Kreis Gotha, auf dessen Gebiet das Kraftwerk errichtet würde. Sollten die Auffassungen kontrovers ausfallen, müssen die Thüringer Bürgerinnen und Bürger das letzte Wort haben“, findet Dirk Adams, energiepolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag.

„Die Acht-Wochen-Frist für eine Stellungnahme der Landesregierung zum Ausschussergebnis läuft morgen ab. Wir erwarten, dass sich die Landesregierung an diese Frist hält. Eine Verzögerung über den Wahltermin hinaus gefährdet eine transparente und für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbare Entscheidung“, stellt Jennifer Schubert, Mitglied im Petitionsausschuss für die bündnisgrüne Landtagsfraktion, klar.

Es erstaunt mich als einer der Einreicher der Petition gegen das Raumordungsverfahren zum Pumpspeicherwerk Schmalwasser, dass ausgerechnet Sie Frau Schubert die Landesregierung zum Handeln ermahnen. Waren Sie doch überzeugt, dass unsere Petition scheitern wird. (FW vom 09.07.2014) Sie Herr Adams haben bekundeten noch keine fertige Meinung zum Trianel Wasserspeicherkraftwerk Schmalwasser zu haben, hielten aber den Oberbeckenstandort am Rennsteig für diskussionswürdig. (TA vom 11.06.2014) Das ist genau die Antragsvariante Trianels. Sie hatten in 12 Runden Tischen zum PSW Gelegenheit, auf das Projekt Einfluss zu nehmen und auch Stellung zu unserer Petition zu nehmen. Sie haben diese nicht genutzt - unwiederbringlich.

Antwort auf von Jürgen Wirth

Presseservice – Kommentiert am 15. September 2014 14:57 Uhr

Sehr geehrter Herr Wirth,
richtig, die Petition hatte das Ziel der Überprüfung der Zulässigkeit eines in das Raumordnungsverfahren zum Pumpspeicherkraftwerk Schmalwasser integrierten Zielabweichungsverfahrens.

Der Petitionsausschuss stellte dazu fest, dass das Abweichen von mehreren Zielen der Raumordnung rechtlich zulässig ist. Ich möchte Sie auf das Protokoll zur mündlichen Anhörung Ihrer Petition verweisen. Dort kritisierte Herr Deubner als Mitglied Ihrer Bürgerinitiative mehrfach, dass bei der Frage der Zulässigkeit des integrierten Zielabweichungsverfahrens die Planungsgemeinschaft Südthüringen nicht beteiligt wird. Die Landesregierung bestätigte das und verwies -formal korrekt- auf die geltenden Planungsgesetze: Sie muss bei der Überprüfung der Zulässigkeit des integrierten Zielabweichungsverfahren die Planungsgemeinschaft Südthüringen nicht beteiligen. Unsere Fraktion vertritt dazu die Auffassung, dass die Landesregierung zwar nicht dazu verpflichtet ist, sie aber die Planungsgemeinschaft Südthüringen sehr wohl freiwillig beteiligen könnte. Genau diese Bitte formulierte der Petitionsausschuss an die Landesregierung. Ich ging bisher davon aus, dass das in Ihrem Sinne sei.

Mit freundlichen Grüßen,
Jennifer Schubert

"Jeder Baum ist ein Zuhause", das hätten Sie mal an die vielen Holzstapel hängen sollen, die momentan in unserem ziemlich ausgebeuteten Wald überall zu finden sind, dann wäre es wenigstens Satire. Ihr unerträgliches Taktieren vor der Wahl in puncto Pumpspeicherwerk gipfelt nun in der Aufforderung an die Landesregierung, die Fristen einzuhalten. Sie wollen dieses Megaprojekt unbedingt mit durchsetzen, das haben Ihre Stellungnahmen am Runden Tisch und diversen Gremien über den gesamten Zeitraum gezeigt. Was soll also die Heuchelei von wegen Bürgerbeteiligung und Transparenz? Sie können sich doch schon mal die Hände reiben, denn sicher wurde der neue LEP im Juli auch mit Ihren Stimmen beschlossen und Sie wissen ganz genau, dass das der Sargnagel für die Rennsteigregion zwischen Oberhof und Neuer Ausspanne sein wird. Damit wären Sie Ihrem Ziel, das Oberbecken am Rennsteig zu ermöglichen, ein ganzes Stück näher. Verlierer sind die Natur und die Menschen, deren Lebensraum beeinträchtigt wird. Von den "Ausgleichsmaßnahmen" kann ja der BUND dann wieder in anderen zerstörten Biotopen Treppchen für Salamander bauen...Man kann nur hoffen, dass viele Wähler diese Art von grüner Politik abstrafen werden

Sehr geehrter Herr Wirth, liebe Waldfee,

vielen Dank für Ihre Kommentierungen!

Wir verstecken uns keinesfalls beim Thema Pumpspeicherkraftwerk Schmalwasser. Wie Sie wissen, haben wir die Thematik von Anfang an intensiv begleitet und waren als einzigste der im Landtag vertretenen Parteien bei allen Runden Tischen (bisher 12) seit Juli 2012 in Tambach-Dietharz vertreten. Wir haben uns mehrfach mit dem Thema in unserem Arbeitskreis Klima & Energie auseinandergesetzt, hatten einen kontinuierlichen Austausch mit den VertreterInnen der BI „Kein Energiespeicher am Rennsteig“, Trianel usw. und das lange vor dem Wahltermin. Zu den verschiedenen Themen Waldentwicklung, Wasser, Naturschutz hatten wir jeweils eigenständige Exkursionen mit Fachleuten (Revierförster, Fernwasserversorgung, BUND/Nabu) vor Ort organisiert, um uns ein unabhängiges Bild machen zu können.

Unsere Fraktion war es übrigens, die sich im Petitionsausschuss dafür stark gemacht hat, dass die Regionale Planungsgemeinschaft Südthüringen am Zielabweichungsverfahren überhaupt beteiligt wird. Dies war bislang keine Praxis bei einem solchen Verfahren, weshalb wir dem Ausgang anfangs skeptisch gegenüber standen. In seiner letzten Sitzung am 10. Juli 2014 hat sich der Petitionsausschuss dann auch dafür ausgesprochen und die Entscheidung an die Landesregierung weiter gegeben. Nach 8-Wochenfrist steht nun die Entscheidung in dieser Woche an. Wir haben uns wegen der großen Betroffenheit und eines fehlenden Plans über notwendige Speicherkapazitäten in Deutschland für eine Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger zu dem geplanten Großprojekt ausgesprochen, damit Bürgerbeteiligung bei Großprojekten keine Phrase bleibt und diese am Ende das letzte Wort haben.

Wir werden uns auch nicht am Wahlkampfpopulismus anderer Parteien und Fraktionen beteiligen, die plötzlich und wenige Wochen vor der Landtagswahl ihr "Nein" zu diesem Projekt entdeckt haben. Es ist auch nicht richtig, das wir dem LEP zugestimmt hätten. Der LEP ist mit den Stimmen der CDU Beschlossen worden. Der Partei, die im Landkreis Schmalkalden-Meiningen gegen und im Landkreis Gotha für das Projekt ist.

Wir werden unsere kontinuierliche Auseinandersetzung mit dem Projekt fortsetzen und uns weiterhin für eine echte BürgerInnenbeteiligung bei diesem Projekt wie auch bei anderen wichtigen Entscheidungen in unserem Land einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen,

die grüne Landtagsfraktion Thüringen

Antwort auf von Presseservice

Jürgen Wirth – Kommentiert am 12. September 2014 17:39 Uhr

Sie geben hier dem Leser keine Antwort, wie Sie zum PSW Schmalwasser mit Oberbecken am Rennsteig stehen. Mit dem Verweis auf ununterbrochene Teilnahme am Runden Tisch stehen Sie im Wettbewerb mit den Linken. Die lobende Erwähnung vom Moderator am 12. RT galt nicht Ihnen, sondern den Linken. Die Petition hatte das Ziel der Überprüfung der Zulässigkeit eines in das Raumordnungsverfahren zum Pumpspeicherkraftwerk Schmalwasser integrierten Zielabweichungsverfahrens, nicht etwa die Beteiligung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen. Sie sollten in der Liste Ihrer Exkursionen auch die mit Trianel und dem vom gescheiterten PSW Rursee bekannten PSW-Befürworter Oliver Krischer MdB Grüne aus NRW verweisen. Das Raumordungsverfahren soll nach Trianel 12/2014 abgeschlossen sein. Da bleibt nicht mehr viel Zeit für kontinuierliche Auseinandersetzung.

Eine klare, nicht interpretationsfähige Antwort:

"Ziel der Petition ist die Überprüfung der Zulässigkeit eines in das Raumordnungsverfahren zum Pumpspeicherkraftwerk Schmalwasser integrierten Zielabweichungsverfahrens. Kritisiert wird der Verstoß gegen MEHRERE Ziele der Raumordnung in den Planungsregionen Mittelthüringen und Südwestthüringen", abgeleitet aus dem Landesentwicklungsplan. Lt. ThürLPlG kann "die Abweichung von EINEM Ziel der Raumordnung nach § 6 Abs. 2 ROG im Einzelfall auf Antrag zugelassen werden". Der Petitionausschuss stellte fest, dass "die vorgetragenen Einwände für das Raumordnungsverfahren als durchaus wesentlich angesehen werden". Tl. Präzedenzfall "Klage der Nachbargemeinde gegen die Zulassung einer Abweichung zum Regionalplan
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25.03.2010 – 4 A 1687/09" ist die angrenzende Planungsregion (hier Südwestthüringen) in die Entscheidung einzubeziehen, da "die Entscheidung über die Zielabweichung gegenüber demjenigen, der die Abweichung beantragt hat (Mittelthüringen) sowie den von der Abweichung Betroffenen (Südwestthüringen) Außenwirkung zukommt, denn durch diese werden Rechte einer außerhalb der Verwaltung stehenden Rechtsperson unmittelbar begründet, verbindlich festgestellt oder mit bindender Wirkung verneint".

Es ist zu kritisieren, dass von Seiten der Grünen über die Jahresfrist seit Einreichen der Petition keine Stellung bezogen wurde und nun, da die letztamtliche Entscheidung der Landesregierung aussteht, plötzlich und unmittelbar vor der Landtagswahl Interesse bekundet wird.

Antwort auf von Jürgen Wirth

Presseservice – Kommentiert am 17. September 2014 15:30 Uhr

Sehr geehrter Herr Wirth,

ich möchte aus den Unterlagen des Petitionsausschusses zitieren, in denen die Landtagsverwaltung (nicht die Landesregierung) folgendes schreibt:
"Entgegen der Auffassung der Petenten kann ein Zielabweichungsverfahren (ZAV) auch durchgeführt werden, wenn ein Vorhaben gegen mehrere Ziele der Raumordnung verstößt. Diese Wertung ergibt sich aus dem Raumordnungsrecht, welches als übergeordnetes Bundesrecht den Maßstab für die Ausgestaltung des ZAV bildet. Nach § 6 Abs. 2 ROG kann "von Zielen der Raumordnung abgewichen werden, wenn die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden." Aus dem Wortlaut der maßgeblichen Bundesnorm ergibt sich gerade keine Einschränkung darauf, dass ZAV nur in Fällen möglich sein sollen, in denen ein Vorhaben lediglich von einem Ziel der Raumordnung abweicht.
Die Formulierung "im Einzelfall" in §11 Abs. 1 ThürLPlG stellt lediglich klar, dass die angestrebte Zielabweichung nicht dazu führt, dass das zu den Planungen im Widerspruch stehende Ziel gänzlich aus dem maßgeblichen Regionalplan entfernt wird. Vielmehr wird im ZAV eine Ausnahme beschränkt auf den konkreten Fall angestrebt, ohne das Ziel an sich in Frage zu stellen."

Zu diesen Erörterungen seitens der Juristen des Petitionsreferats gab es im Ausschuss keine gegensätzliche Meinung. Damit ist ja auch nur gesagt, dass es grundsätzlich möglich ist, von mehreren Zielen der Raumordnung abzuweichen. Ob das in diesem konkreten Fall möglich ist, wird im Raumordnungsverfahren geklärt bzw. wegen der schwerwiegenden Eingriffe, die bei der Realisierung des PSKW drohen, hat der Ausschuss eine entsprechende Empfehlung an die Landesregierung formuliert und bittet diese, die Planungsregion Südwestthüringen am ZAV zu beteiligen. Diese ist Ihnen ja bekannt.

Dass wir jetzt "plötzlich" Interesse bekunden, weise ich entschieden zurück und verweise noch einmal auf unsere intensive Arbeit zum Pumpspeicherkraftwerk, angefangen bei der regelmäßigen Teilnahme an den runden Tischen durch Dirk Adams, über Fachgespräche bis zu den Besuchen bei Ihnen.

Wenn Sie mit "Positionierung" meinen, dass wir Ja oder Nein sagen sollen: Wir erläuterten Ihnen bereits, warum wir es uns nicht so leicht machen wie andere VolksvertreterInnen und verweisen auf unsere Forderung nach einer thüringenweiten Volksbefragung.

Mit freundlichen Grüßen
Jennifer Schubert

Antwort auf von Presseservice

Jürgen Wirth – Kommentiert am 18. September 2014 10:05 Uhr

Eine klare nicht interpretationsfähige Antwort: Im ThürLplG steht im §11: "(1) Die Abweichung von EINEM Ziel der Raumordnung nach § 6 Abs. 2 ROG kann im Einzelfall auf Antrag zugelassen werden." Der Verweis auf Bundesrecht stellt hier klar, dass es sich um eine Konkretisierung handelt, die Thüringen für sich erlassen hat. Damit gilt Thüringer Recht. Da die Planung gegen MEHRERE Ziele verstößt, ist sie nicht rechtens. Hier, im Portal der Grünen, sollte eigentlich die Position der Grünen und nicht die der Juristen der Landesverwaltung besprochen werden. Ein klare JA oder NEIN zum PSW Schmalwasser am Rennsteig ist erforderlich. Wie haben Sie es bei der Landtagswahl vom vergangenen Sonntag gehalten? Großen Respekt habe ich vor den "anderen Volksvertretern", die in der Öffentlichkeit eindeutig Position beziehen.

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