Erkundung und Förderung von unkonventionellem Erdgas in Thüringen

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Die Erkundung der Vorkommen an unkonventionellem Erdgas in Thüringen ist in den letzten Wochen in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Die Firma BNK Deutschland GmbH hat sich in Deutschland die Lizenzen für sieben Erlaubnisfelder gesichert. In Thüringen hat sich die Firma BNK die Vorrechte für die Erkundung von unkonventionellen Erdgasvorkommen für drei Felder gesichert. Die Aufsuchungserlaubnisse wurden durch das Landesbergamt nach § 7 BBergG bereits 2010 vergeben. Die Erkundung und Gewinnung von Erdgas erfolgt in Deutschland, wie bei den meisten anderen Bodenschätzen, auf Grundlage des Bundesberggesetzes. Das Bergrecht stammt aus einer Zeit, in der die wirtschaftliche Nutzung von Bodenschätzen vorrangig gegenüber den Interessen der Allgemeinheit und der Bürgerinnen und Bürger war. Das Bundesberggesetz von 1982 führt diese Tradition fort. Dieses sieht eine völlig unzureichende Bürgerbeteiligung und Transparenz bei den Genehmigungsverfahren vor. Die Verträglichkeit von bergbaulichen Maßnahmen mit dem Naturraum und den Umweltbelangen steht hinter den Nutzungsinteressen zurück. So sind bei der Aufsuchung und Förderung von sogenanntem unkonventionellem Erdgas, bei dem die Fracking-Technologie eingesetzt wird, der Schutz der Umwelt und die Beteiligung der Öffentlichkeit in Genehmigungsverfahren erheblich zu verbessern. Da zum Aufsuchen und Fördern von Erdgas sogenannte unkonventionelle Technologien, wie die Fracking-Technologie, eingesetzt werden sollen, die mit erheblichen Umweltrisiken verbunden sind, darf es keine Fördergrenzen geben, bei denen auf die Prüfung der Umweltverträglichkeit verzichtet werden kann. Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung der Erkundung von unkonventionellem Erdgas aufgeschlossen gegenübersteht, ist dagegen ein deutlicheres Eintreten des Landes für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger auch hinsichtlich der Umweltrisiken erforderlich. Beim Einsatz der Fracking-Technologie ist mit einer potenziellen Beeinträchtigung des Grundwassers zu rechnen. Deshalb ist es erforderlich, für diese Eingriffe immer auch ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen. In Gebieten mit sensibler Grundwassersituation oder in Trinkwassergewinnungsgebieten muss auf den Einsatz von potenziell wassergefährdenden Technologien wie Fracking verzichtet werden. Eine Förderung von unkonventionellem Erdgas ist nur vorstellbar, wenn Gefahren und schwerwiegende Belastungen für Mensch und Umwelt sicher ausgeschlossen werden. Der vollständige Antrag ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.
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