Bietet die Landesentwicklungsplanung einen verlässlichen Rahmen zur Erreichung der Klimaziele der Landesregierung?

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In der Koalitionsvereinbarung ist das Ziel festgeschrieben, bis 2020 in Thüringen 35 Prozent des Stroms in Thüringen erneuerbar zu produzieren und zu nutzen. Die regionalen Raumordnungspläne und das Landesentwicklungsprogramm sind wichtige Grundlagen, um einen angemessenen Ausbau der Stromproduktion aus Windkraft zu gewährleisten. Derzeit gibt es in Ostthüringen keinen genehmigten Regionalplan. Die Arbeit der Planungsstellen und der Planungsversammlung wird durch fehlende Vorgaben im Landesentwicklungsprogramm beeinträchtigt. Windkraftbetreiber mit Investitionsvorhaben können diese nicht umsetzen.

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