Stärkung von Informationsfreiheit und Transparenz im Freistaat Thüringen

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Das "Prinzip Öffentlichkeit" ist ein wesentliches Element einer freiheitlichen Demokratie. Um Gesellschaft, Politik und Verwaltungsprozesse nachvollziehbar verstehen zu können, braucht es Informationen, auf deren Basis sich die interessierte Öffentlichkeit ein eigenes Meinungsbild verschaffen und fundierte Bewertungen finden und Entscheidungen treffen kann. Das Ausmaß an Transparenz hat dabei Einfluss auf den Umfang und die Qualität der zur Verfügung stehenden Informationen.

Die Antragsteller haben sich im Koalitionsvertrag dazu bekannt, das Informationsfreiheitsgesetz zu einem echten Transparenzgesetz unter Einbeziehung der Erfahrung auch anderer Länder fortzuentwickeln, die proaktive Veröffentlichung von Informationen durch die staatliche Verwaltung auszubauen, die Bereichsausnahmen zu reduzieren und Open-Data-Prinzipien in vollem Umfang zu berücksichtigen.

Thüringen verfolgt eine Kultur der Offenheit und Partizipation. Mit einem eigenen Transparenzgesetz soll das bisher verfolgte Prinzip des grundsätzlichen Informationszugangs, bei dem die Versagung die begründungsbedürftige Ausnahme ist, fortentwickelt werden. Hierzu soll insbesondere der Katalog der von den öffentlichen Stellen proaktiv zu veröffentlichenden Informationen überprüft und ausgeweitet werden. Thüringen kann damit den Weg zu einer modernen öffentlichen Verwaltung weiter beschreiten und die politische Teilhabe stärken. Auch im Blick auf die Verwendung öffentlicher Mittel ist ein Transparenzgesetz geeignet, die öffentliche Kontrolle zu erhöhen. Das Geld, das öffentliche Stellen verwalten und investieren, kommt von der Bevölkerung, und deshalb steht die Verwaltung in der Pflicht, offenzulegen, wie sie mit diesen öffentlichen Geldern verantwortungsvoll umgeht. Da die meisten Menschen vor allem an Informationen aus ihrem direkten Umfeld interessiert sind, ist eine Einbeziehung der kommunalen Verwaltung auf längere Sicht anzustreben. Nach dem Motto "Private Daten schützen, öffentliche Daten nützen" soll der Anspruch sein, die Informationsbeschaffung für die Bevölkerung unter Wahrung schutzwürdiger Belange, wie zum Beispiel des Schutzes personenbezogener Daten, so einfach wie möglich zu gestalten.

Bei der Erarbeitung des Entwurfs ist neben den Transparenzgesetzen aus Hamburg und Rheinland-Pfalz sowie den in anderen Ländern und den mit dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz gewonnenen Erfahrungen auch der Vorschlag des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für ein Thüringer Transparenzgesetz zu berücksichtigen und in die Prüfung der Fortentwicklung der Rechtslage in Thüringen einzubeziehen, um den Weg der Entwicklung des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes hin zu einem Transparenzgesetz weiter zu beschreiten.