Integrationsgesetzentwurf der CDU entpuppt sich als reiner Schaufensterantrag und fällt weit hinter Integrationskonzept des Landes zurück

Flüchtlinge

Die Thüringer CDU hat einen Entwurf für ein Landesintegrationsgesetz vorgelegt, der in der kommenden Landtagssitzung beraten werden soll. Zu diesem nimmt Astrid Rothe-Beinlich, migrations- und asylpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Fraktion wie folgt Stellung:

„Der Gesetzentwurf ist leider eine integrationspolitische Nullnummer. Zudem offenbart der Gesetzentwurf sehr deutlich eine postkoloniale Sichtweise der CDU auf Menschen mit Migrationshintergrund, die in Thüringen leben. Es ist schon sehr bezeichnend, dass die CDU Migrant*innen grundsätzlich als Menschen begreift, die nur vorrübergehend in Thüringen leben, die also aus ihrer Sicht einen „Gaststatus“ haben. Als regelrecht krude erscheint die Forderung, Migrant*innen müsse man neben der deutschen Sprache erst einmal „deutsche“ Umgangsformen, Sitten und Gebräuche beibringen. Klar wird mit dem Entwurf einmal mehr,  dass die CDU kaum Respekt vor der jeweiligen Herkunftskultur der Migrant*innen hat und es ihnen mehr um Assimilierung, als um Integration geht.“

Weiterhin kritisiert die grüne Flüchtlingspolitikerin, dass mit dem Gesetzesvorhaben für grundlegende Lebensbereiche von Migrant*innen eine Sondergesetzgebung geschaffen werden soll. „Uns geht es gerade nicht um Ausgrenzung. Wir stehen für ein Recht auf Bildung für alle hier lebenden Menschen, unabhängig von der Bleibeperspektive. Die CDU hingegen will die Sprachförderung nur für Geflüchtete mit guter Bleibeperspektive eröffnen. Damit werden weite Teil der Geflüchteten von der Sprachförderung ausgeschlossen. Gelingende Integration sieht aber völlig anders aus. Auch kann es nicht sein, dass sämtliche Integrationsförderungen unter einen Haushaltsvorbehalt gestellt werden sollen. Ein Gesetz, das für die Kommunen mehr Bürokratie, aber für die Betroffenen keinerlei Leistungs- und Rechtsansprüche begründet und an jeder Stelle mit abschreckenden Sanktionen droht, braucht wahrlich kein Mensch“, so Rothe-Beinlich weiter.

Gut erinnert sich die grüne Fraktion zudem noch an die Haushaltsberatungen zum letzten Doppelhaushalt. Bekanntlich hat Thüringen dank R2G ein umfassendes Integrationskonzept, welches vielerorts mit Kommunen, Vereinen, Verbänden, Institutionen und Ehrenamtlichen auch umgesetzt und mit Leben gefüllt wird. Die CDU-Fraktion hatte übrigens beantragt, die dafür eingestellten Mittel zu streichen.

Abschließend erklärt Astrid Rothe-Beinlich: „Wir werden den Gesetzentwurf der CDU selbstverständlich ablehnen. Schließlich haben wir dem Thüringer Integrationskonzept einen ressortübergreifenden, modernen und vor allem wegweisenden Maßnahmenplan für die so wichtige Integrationsarbeit in Thüringen vorliegen. Konkrete Maßnahmen im Sinne einer menschenrechtsorientierten Integrations- und Flüchtlingspolitik setzen wir bereits um. Mit Mirjam Kruppa gibt es zudem eine erfahrene Integrationsbeauftragte in Thüringen, die für ihr Wirken bundesweit Anerkennung erfährt, nur nicht von der CDU.“