Große Anfrage

Eine Fraktion oder mindestens zehn Abgeordnete können eine Große Anfrage an die Landesregierung stellen. Im Gegensatz zu Kleinen Anfragen sind Große Anfragen umfangreicher, die schriftliche Beantwortung durch die Regierung erfordert mehr Verwaltungsaufwand und die schriftlich vorgelegte Antwort (muss i. d. R. innerhalb von drei Monaten erfolgen) kann auf Verlangen zusammen mit der Anfrage im Plenum oder in einem Ausschuss beraten werden.

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