Zu dem CDU-Vorschlag eines Thüringer Versammlungsgesetzes erklärt Dirk Adams, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Die CDU kommt hier viel zu spät. Innerhalb der Koalition haben wir das Thema bereits ausführlich und unter Einbeziehung von Jurist*innen und anderen Expert*innen beraten und haben den Vorschlag zu einer Verschärfung des Versammlungsrechts letztendlich verworfen. Eine solche Verschärfung wird uns im Kampf gegen Rechtsrockkonzerte nur wenig helfen und viele andere Probleme erzeugen.
Natürlich müssen wir einen Weg finden, um als Versammlungen getarnte kommerzielle Veranstaltungen - denn nichts anderes sind die Rechtsrockkonzerte – als das zu behandeln was sie sind. Dafür bietet uns die bestehende Rechtslage aber genügend Möglichkeiten.
Ein weiteres Problem wird durch den CDU-Vorschlag ebenfalls nicht gelöst: Verhindert man eine Veranstaltung an einem Ort, können die Veranstalter einfach an einen anderen Ort ausweichen. Deshalb ist der Schutz bestimmter Orte, wie es die CDU vorsieht aus unserer Sicht nicht sinnvoll. Das Gleiche gilt für Daten. Wenn man zum Beispiel (rechte) Demonstrationen am 20. April verbietet, können sich Veranstalter einfach einen anderen Tag heraussuchen, der für sie eine besondere Bedeutung hat“, so Dirk Adams.
„Wer das Versammlungsrecht verschärft, verschärft es für alle – nicht nur für Nazis. Für uns ist die Versammlungsfreiheit ein hohes Gut, das es zu schützen gilt. Für dieses hohe Gut müssen wir auch in Kauf nehmen, dass es Menschen nutzen, deren Einstellungen wir nicht teilen oder uns diesen aktiv entgegenstellen. Jede*r darf in Deutschland seine Meinung kundtun, unter anderem auch auf Veranstaltungen. An dieser Stelle ist dann die Zivilgesellschaft gefragt, sich gegen Menschenfeindlichkeit und rechte Hetze zu erheben, nicht der Gesetzgeber.
Deshalb setzen wir uns für ein offenes, freiheitliches Versammlungsrecht ein, kein restriktives, wie es sich die CDU vorstellt.“
Hintergrund:
Die Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus der BÜNDNISGRÜNEN Landtagsfraktion Madeleine Henfling hat ein Gutachten zu Rechtsrockkonzerten in Auftrag gegeben. Darin heißt es im Fazit: „Nicht nur nach Lage der Dinge, sondern nach dem Gebot der versammlungsfreundlichen Verfahrensgestaltung spricht Einiges dafür, politischen Gegnern Versammlungsfreiheit zuzugestehen und die politische statt die juristische Auseinandersetzung zu suchen. Wird eine rechtliche Strategie gewählt, ist es bei Rechtsrock-Konzerten und ähnlichen Veranstaltungen geboten, sich einen vielleicht verständlichen Opportunismus zu versagen und – wie bei allen Veranstaltungen – sich zunächst nach Maßgabe der hier vorgeschlagenen Prüfungen des tatsächlichen und rechtlichen Charakters einer Zusammenkunft zu vergewissern.“ Hierbei hat die Landesregierung bereits Maßnahmen v.a. zur besseren Beratung der Versammlungsbehörden eingeleitet. Die BÜNDNISGRÜNE Landtagsfraktion setzt sich für eine Stärkung in diesem Bereich ein, anstatt das Versammlungsrecht zu verschärfen.