Im März-Plenum haben die rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen die in Thüringen geltenden Wahlrechtsausschlüsse per Gesetzesänderung abgeschafft. CDU und AfD stimmten gegen diese Gesetzesänderung mit Wirkung für die kommende Kommunal- und Landtagswahl. Dirk Adams, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag begrüßt vor diesem Hintergrund das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht von betreuten Menschen.
„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Wahlrechtsausschlüsse bereits keine Geltung mehr für die kommende Europawahl haben, zeigt, dass wir mit der sofortigen Abschaffung in Thüringen richtig und die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion, die beide gegen das Gesetz gestimmt haben, falsch lagen.
Gleichzeitig zu den Europawahlen finden in Thüringen auch die Kommunalwahlen statt. Mit unserer Gesetzesänderung haben wir bereits dafür gesorgt, dass die Ausschlüsse auch hier nicht mehr gelten. Etwa 900 davon bislang betroffene Menschen im Freistaat dürfen bei der Wahl ihre Stimme abgeben. Damit haben wir eine den Urteilen des Verfassungsgerichts entsprechende Gesetzesgrundlage geschaffen.
Es stimmt, dass die Zeit für die Umsetzung sehr knapp bemessen ist, dennoch sind wir der Überzeugung, dass dieser Schritt für die Demokratie in Thüringen wichtig war.“