Am heutigen Freitag findet im Verfassungsausschuss des Thüringer Landtags eine Anhörung über die Regelung der Ministerpräsident*in-Wahl statt. Mehrere Verfassungsrechtler*innen und Politikwissenschaftler*innen waren anwesend oder haben im Vorfeld eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Die bisherige Regelung zur MP-Wahl wird für den Umstand, dass im dritten Wahlgang nur eine Person zum Amt des Thüringer Regierungsoberhaupts kandidiert, von Vielen als unklar gesehen. Es gibt im politischen und wissenschaftlichen Diskurs seit Langem unterschiedliche Interpretationen dieser Norm, insbesondere für den Fall, dass ein*e Einzelbewerber*in mehr Nein- als Ja-Stimmen bekäme. Dieser Fall ist bisher noch nicht eingetreten, ist jedoch nicht ausgeschlossen.
Dazu erklärt Laura Wahl, verfassungspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS/DIE GRÜNEN: „Die auseinandergehenden Stellungnahmen der Expert*innen bestätigen, dass es keine einheitliche und eindeutige Interpretation der bestehenden Verfassungsnorm gibt. Der Verfassungsgeber hat 1990 den Fall eines einzelnen Bewerbers bzw. einer einzelnen Bewerberin im dritten Wahlgang nicht zu Ende gedacht. Als bündnisgrüne Fraktion vertreten wir die Auffassung, dass das Parlament in der Verantwortung ist, hier endlich im Verfassungstext Klarheit zu schaffen. Denn wir dürfen nicht riskieren, dass bei einer künftigen Wahl, die Frage, ob ein MP gewählt oder nicht gewählt ist, am Ende vom Verfassungsgerichtshof geklärt werden muss. Diese Frage sollte von uns Parlamentarier*innen entschieden werden. Für beide Auslegungen gibt es gute Argumente dafür und dagegen. Wir hoffen auf eine konstruktive Debatte mit den anderen Fraktionen, um eine gute tragfähige Lösung zu finden.“