Am 19. Januar 1919 konnten sich Frauen in Deutschland erstmals aktiv und passiv an der Wahl zur Nationalversammlung beteiligen. Die Wahlbeteiligung der Frauen lag bei 90 Prozent und von den rund 300 Kandidatinnen wurden 37 in den ersten Reichstag der Weimarer Republik gewählt. Bei insgesamt 423 Abgeordneten ergab sich ein Frauenanteil von 9,7 %. Das war für damalige Verhältnisse sensationell.
„100 Jahre später haben wir einen höheren Anspruch an die Geschlechtergerechtigkeit in den Parlamenten“, betont der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag Dirk Adams.
Die Grünen haben daher den Koalitionspartnern von DIE LINKE und SPD einen Gesetzentwurf zur Diskussion vorgelegt, mit dem paritätisch von Frauen und Männern besetzte Listen bei Landtagswahlen und Kommunalwahlen ermöglicht werden sollen. Dirk Adams erklärt hierzu, dass zwei Rechtsgutachten vorlägen, die das Vorhaben als rechtmäßig einstuften und die Politik in ihrem Willen zur Geschlechterparität unterstützten.
„Wir wollen das Paritätsgesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschieden“, sagt der Fraktionsvorsitzende der Bündnisgrünen. Falls dies nicht gelänge, werde seine Fraktion nach der Landtagswahl daran weiterarbeiten.