Entsprechend dem Wirtschaftsplan zum Sondervermögen "Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefonds" stehen insgesamt 13,35 Millionen Euro für Zuweisungen an Kommunen zur Verbesserung der Unterbringungssituation von Geflüchteten für Präventionsmaßnahmen gegen die Infektion mit dem Coronavirus zur Verfügung. Ein entsprechender Durchführungserlass des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz wurde am 7. September 2020 veröffentlicht. Im Rahmen der Pandemie gab es zudem eine Reihe von Quarantänemaßnahmen in Gemeinschaftsunterkünften, die teilweise oder vollständig die Einrichtung betrafen. Im Kontext der Entzerrung von Unterkünften ist zudem fraglich, wie viele der bereits durch das Land geförderten Unterbringungsplätze noch bestehen.
Zuweisungen an kommunale Gebietskörperschaften für Mehraufwendungen bei der Unterbringung von Geflüchteten aufgrund der Corona-Pandemie sowie Quarantänen in Thüringer Gemeinschaftsunterkünften
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