Grüne Landtagsfraktion enttäuscht über Mutlosigkeit des Infektionsschutzgesetzes

Test Corona

Zu der heute vom Bundeskabinett beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes und zum vorgelegten Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales äußert Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wie folgt:

„Wir hatten uns weit mehr von der heute im Bundeskabinett beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes erwartet. Ausdrücklich begrüßen wir die Testpflicht an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, denn nur so können wir Schulen für alle Beteiligten sicher öffnen. Dies hätten wir uns aber auch für den Bereich der Wirtschaft gewünscht. Es ist enttäuschend, dass hier seitens der Arbeitgeber*innen lediglich ein freiwilliges Testangebot gemacht werden soll. Auch eine Homeoffice-Pflicht in allen Bereichen, wo das möglich ist, wird nicht geregelt. So bleibt es wieder nur bei Beschränkungen im privaten Bereich.

Insbesondere die Ausgangssperren zwischen 21 Uhr und 5 Uhr schon ab einer Inzidenz von 100, halten wir für falsch. Wieder wurde nicht beachtet, dass die Gefahr in geschlossenen Räumen und nicht an der frischen Luft lauert, wie gerade erst führende Aerosolforscher*innen bestätigten. Aus diesem Grund plädieren wir weiterhin für eine grundsätzliche Unterscheidung zwischen Aktivitäten drinnen und draußen. Auch halten wir die Festlegung auf den Inzidenzwert 100 für problematisch, zumal das starre Festhalten am Inzidenzwert der Dynamik des Infektionsgeschehens nicht in ausreichendem Maße Rechnung trägt.

Es bleibt wichtig, dass alle Maßnahmen nachvollziehbar und wirksam im Sinne des Infektionsschutzes sind, damit wir die Akzeptanz der Bürger*innen behalten. Der heutige Gesetzentwurf bedarf ebenso wie die Verordnung daher unbedingt weiterer Überarbeitungen durch die Bundestagsfraktionen unter Berücksichtigung des Sach- und Fachverstandes der Wissenschaft.“

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