Zuverlässigkeit des Schulträgers „Vereinigung Waldorfpädagogik Weimar e. V.“

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Nach einem MDR-Bericht vom 22. Februar 2021[1] wurde vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport von einer „besorgniserregenden Entwicklung“ an der Freien Waldorfschule in Weimar gesprochen. Es dränge sich einem Ministeriumssprecher zufolge „mehr und mehr der Eindruck auf, als wäre der Verein an einer Lösung, die dem Schulgesetz entspricht, immer weniger interessiert. An den Grundanforderungen des Schulgesetzes aber führt auch für freie Schulen kein Weg vorbei.“

Ausgangspunkt für diese Feststellung waren und sind Gewalt und Gewaltvorwürfe gegenüber Lehrer*innen, deren Aufarbeitung betroffene Schüler*innen und Erziehungsberechtigte sowie Vereinsmitglieder seit mehreren Jahren im Wesentlichen ergebnislos fordern. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und das Staatliche Schulamt Mitte haben die Schule zuletzt bis zum 9. April 2021 im Rahmen einer schulaufsichtlichen Prüfung aufgefordert, ein geeignetes Konzept zur Eltern- und Schüler*innenmitbestimmung und ein mit Eltern- und Schüler*innenvertretung nachweislich abgestimmtes Gewaltpräventionskonzept sowie einen Konstituierungstermin für die Eltern-Schüler-Lehrer-Konferenz der Schule zu benennen. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat sich mit der Situation in seiner Februarsitzung befasst.

So bestehen Zweifel, ob und in welchem Umfang die Schule verantwortlich geführt wird, wie die interne Begleitung und Kontrolle der Aufarbeitung der bekannt gewordenen Gewaltvorfälle bzw. -vorwürfe sowie Maßnahmen zur Prävention gewährleistet werden und ob angesichts des Umgangs mit Konfliktsituationen – gerade in Problemfällen – alle Schüler*innen zum angestrebten oder möglichen Abschluss geführt werden können. So wurden offensichtlich in den vergangenen Jahren Schulverträge in Konfliktfällen gegen den Willen der Erziehungsberechtigten und/oder Schüler*innen gekündigt, andere haben die Schule verlassen; kritische Vereinsmitglieder wurden aus dem Trägerverein ausgeschlossen. Dazu kommen strukturelle Abhängigkeiten, die Beteiligte dazu führen, aus Sorge um die berufliche Zukunft oder die schulische Zukunft der Kinder zu schweigen und Zweifel daran, ob die Mitgliederversammlung als Hauptorgan des Schulträgers ihren Verpflichtungen nach dem Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft nachkommen kann.

[1] https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/weimar/freie-waldorfschule-schulamt-anwalt-lehrer-100.html, Abruf 12.04.2021

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