Schülerkosten in Thüringen

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Mit der Novellierung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft führte die Landesregierung mit dem sogenannten Sollkostenmodell eine neue Systematik in die Berechnung der staatlichen Finanzhilfe ein. Dieses rekurriert jedoch nicht mehr auf die tatsächlichen Kosten des staatlichen Schulwesens, sondern auf die in den entsprechenden Verordnungen und Vorschriften zugrunde gelegten notwendigen Kosten.