Rot-rot-grüne Koalition verbessert Rahmenbedingungen für Erwachsenenbildung

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Heute hat der Thüringer Landtag das geänderte Erwachsenenbildungsgesetz beschlossen. Mit den neuen Regelungen erhalten die Volkshochschulen und freien Träger unter anderem ab 2018 eine bessere finanzielle Grundausstattung. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Wir sind froh über den heutigen Beschluss im Landtag. Die von der rot-rot-grünen Koalition und von der CDU beschlossenen Änderungen schaffen bessere und verlässlichere Rahmenbedingungen für die Erwachsenenbildung - sowohl für die Volkshochschulen, als auch für die freien Träger in Thüringen. So erhalten die Bildungseinrichtungen ab dem Jahr 2018 eine um je 30.000 Euro höhere Grundförderung. Dafür werden wir mit dem kommenden Haushalt für die Jahre 2018/2019 insgesamt 2,6 Mio. Euro mehr als bisher zur Verfügung stellen. Diese Zusage gilt und darauf können sich die Träger verlassen. Außerdem haben wir eine 1,9 prozentige Steigerung der Grundförderung vorgesehen, damit auch zukünftige Lohnsteigerungen entsprechend mit abgebildet werden können.“

Die grüne Bildungspolitikerin betont weiter, dass zukünftig auch freie Träger Zuschüsse für Alphabetisierungs- und Integrationsmaßnahmen erhalten können. „Damit werden wir die Angebotsvielfalt im Bereich Alphabetisierung und Integration weiter erhöhen können und die wichtigen Angebote der Volkshochschulen weiter ergänzen“, so Rothe-Beinlich weiter.

„Zudem entsprechen wir der Forderung der Träger, die Mindestteilnehmerzahl für Kurse auch in einem Maß von 5 Prozent unterschreiten zu können. Damit können wir der Situation im ländlichen Raum und gerade bei zielgruppenspezifischen Angeboten besser entsprechen. Unterm Strich können wir mit Fug und Recht sagen: Es ist damit ein gutes Gesetz, auch wenn nicht alle Dinge, die die Träger und Volkshochschulen und auch wir uns gewünscht haben, umgesetzt werden konnten“, betont Rothe-Beinlich abschließend.