Gemäß § 103 Abs. 1 Nr. 1 Thüringer Beamtengesetz erhalten Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte während des Vorbereitungsdienstes für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst freie Heilfürsorge. Um diese sicherzustellen, unterhält der Polizeiärztliche Dienst nach meiner Kenntnis eine Außenstelle an den Bildungseinrichtungen der Polizei in Meiningen.
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