Landesregierung muss das Gesetz für freie Schulen zurückziehen

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Trotz heftiger Proteste der freien Schulen und dem Vorliegen eines Gutachtens des Instituts für Bildungsforschung und Bildungsrecht e.V., welches zu dem Schluss kommt, dass die mit dem Gesetz einhergehenden Kürzungen nicht verfassungsgemäß sind, hält die Landesregierung bisher daran fest, das Gesetz morgen im Plenum des Thüringer Landtages zu verabschieden. „Wir appellieren nochmals an die Vernunft und die Verantwortung der Landesregierung, dieses Gesetzesvorhaben zurückzuziehen und zu überarbeiten. Deshalb unterstützen wir auch mit Nachdruck die für heute angemeldete Demonstration der freien Schulen vor dem Thüringer Landtag. Die freien Schulen gehören wie die staatlichen Schulen zum öffentlichen Bildungswesen und erfüllen selbstverständlich 100 Prozent des Bildungsauftrags. Bei diesen einseitig zu kürzen, widerspricht einerseits dem Gleichbehandlungsgrundsatz und bedroht zum anderen deren Existenz", stellt Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Fraktion, klar. Gleichzeitig warnt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor einem gegeneinander Ausspielen der Schulen in freier und staatlicher Trägerschaft. „Uns muss es doch um alle Schulen und unsere bunte Bildungslandschaft insgesamt gehen. Kürzungen an der Bildung sind Kürzungen an der Zukunft", so Rothe-Beinlich. Thüringen gelte seit 20 Jahren endlich wieder als Wiege der Reformpädagogik mit einer pluralen Bildungslandschaft. „Das wird nun aufs Spiel gesetzt", befürchtet die Grünenpolitikerin. „Uns geht es mitnichten um Panikmache. Fakt ist jedoch, dass die Kürzungsnovellierung für die Träger bedeutet, drastische Schulgelderhöhungen vornehmen zu müssen. Damit leistet die Landesregierung dem Vorurteil Vorschub, dass sich den Zugang zu freien Schulen künftig nicht mehr alle Kinder leisten können. Dabei wissen wir alle, dass das Sonderungsverbot gilt. Wir wollen echte Wahlfreiheit auch künftig garantieren – selbstverständlich unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Zudem werden gerade kleine Schulen und Elterninitiativen ohne starken Träger im Rücken mehrfach benachteiligt", so Rothe-Beinlich, die weiter darauf hofft, dass die Landesregierung doch noch einlenkt und die Proteste beherzigt. Eine nochmalige Überarbeitung des Gesetzes dürfte auch aus Termingründen nicht problematisch sein, da das neue Gesetz ohnehin erst zum zweiten Schulhalbjahr 2011 greifen soll. So könnte das bisher geltende Gesetz für ein halbes Jahr entfristet werden und würde bis dahin weiter gelten.