„Jeder weiß, dass sich die Koalitions-Fraktionen in kaum einer Frage der Bildungspolitik einig sind. Ich hätte jedoch nicht erwartet, dass die Uneinigkeit der Koalition soweit geht, dass die SPD-Fraktion und der Bildungsminister Christoph Matschie einen Alternativantrag zur Abschaffung des Kooperationsverbotes in der Bildungspolitik von Bund und Ländern verabschieden, der kein Wort zum Kooperationsverbot enthält und somit nicht einmal das Papier wert war, auf dem er steht. Hier verbiegt sich die SPD einmal mehr bis zur Unkenntlichkeit“, so Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag.
„Statt unserem Antrag für eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung und Neuregelung der gemeinsamen Bildungsverantwortung und Finanzierung von Zukunftsinvestitionen zwischen Bund und Ländern zuzustimmen, begnügt man sich mit einem von der CDU gründlich weichgespülten Alternativantrag, der keinerlei konkrete Folgen hat. Man begrüßt stattdessen sinnvolle Initiativen wie das Ganztagsschulprogramm und will zudem prüfen, auf welchen Feldern in der Bildungs- und Wissenschaftspolitik die Zusammenarbeit mit dem Bund intensiviert werden sollte. Zur Finanzierung der anstehenden Herausforderungen sollen dann noch zusätzliche Umsatzsteuerpunkte herhalten. Die Landesregierung sowie die Fraktionen von CDU und SPD drücken sich mit diesem Ausweichmanöver mal wieder um klare Aussagen, wie sie zu unserem Antrag stehen. Denn das eigentliche Problem, das Kooperationsverbot im Grundgesetz, wird nicht thematisiert“, so Rothe-Beinlich weiter.
„Obwohl die SPD auf Bundesebene, sowohl im Bundestag als auch beim letzten Bundesparteitag die gemeinsame Initiative zur Überwindung Kooperationsverbotes im Grundgesetz forderte, fehlt der Thüringer SPD und Bildungsminister Matschie letztlich der Mut und die Kraft, konsequent den richtigen Weg zu gehen. Wir sagen ganz klar, dauerhafte Aufgaben benötigen eine dauerhafte Finanzierung, gerade auch für eine gesamtstaatliche Bildungsstrategie, die umgehend umgesetzt werden muss. Daher fordern wir jetzt eine Initiative zur Aufhebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern und werden weiter dafür streiten“, so Rothe-Beinlich abschließend.
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