„Praktika sind für uns ein wichtiger Teil der Ausbildungsphase“, stellt Astrid Rothe-Beinlich, Parlamentarische Geschäftsführerin und bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag, klar. „Allerdings müssen sie fair und vergütet sein. Insofern haben wir auch kein Verständnis dafür, dass vom Thüringer Landtag noch immer keine Vergütung für PraktikantInnen gezahlt wird.“ Praktika stellen ein wichtiges Experimentierfeld vor dem Eintritt in die Arbeits- und Berufswelt dar. Praktikantinnen und Praktikanten wollen und können Praxiserfahrungen und Perspektiven für den späteren Berufseinstieg sammeln. „Es kann jedoch nicht sein, dass Praktika zum Dauerzustand werden, der auch als Generation Praktikum bezeichnet wird“, so Rothe-Beinlich weiter. „Ziel der Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten ist, dass beide Seiten voneinander lernen können. Ein Praktikum muss sich von einem regulären Arbeitsverhältnis jedoch dadurch abgrenzen, dass die/der PraktikantIn nicht als zusätzliche Arbeitskraft fest eingeplant ist. Dauerknechtschaften erteilen wir jedenfalls eine klare Absage. Praktikantinnen und Praktikanten haben das Recht auf faire Bedingungen“, stellt die Grünenpolitikerin klar. Deshalb hat sich die grüne Fraktion dazu verpflichtet, gemäß den Vorgaben für ein faires Praktikum folgende acht Grundsätze zu wahren: 1. Zu jedem Praktikum gehört ein Vertrag. 2. Die Laufzeit eines Praktikums beträgt höchstens vier Monate. 3. Es gibt eine/n feste/n, namentlich benannte/n Ansprechpartner/in. 4. Der Praktikantin/dem Praktikanten wird ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt. 5. Der Aufgabenbereich der Praktikantin/des Praktikanten wird klar beschrieben. 6. Die monatliche Vergütung für ein studienbegleitendes oder vergleichbares Praktikum beträgt mindestens 300 Euro. 7. Praktikastellen ersetzen keine Vollzeitstellen. Bei einem Praktikum handelt es sich um ein Lern-, nicht aber um ein Arbeitsverhältnis. 8. Auf Wunsch erhalten die Praktikantinnen und Praktikanten einen Nachweis ihres Praktikums und ein Zeugnis. Die grüne Bundestagsfraktion war 2006 übrigens die erste Fraktion, die derartige Regularien einführte, um AbsolventInnen und Studierende vor unbezahlten Langzeitpraktika zu schützen. „Alle 16 grünen Landtagsfraktionen haben sich den Regularien für faires Praktikum angeschlossen und entsprechende Selbstverpflichtungen auf den Weg gebracht. Wir fordern den Thüringer Landtag erneut auf, sich ebenfalls diesen Vorgaben anzuschließen und eine Vorbildfunktion als ArbeitgeberIn im Öffentlichen Dienst zu erfüllen“, schließt Astrid Rothe-Beinlich.