Infos für Kommunalos - April 2019

Wald

Inhalt

  1. Klima-Invest: 6 Millionen Euro für Klimaschutz und jetzt auch Klimaanpassung 
  2. Mehr Mitbestimmung und verlässliche kommunale Jugendförderung durch ein neues Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetz
  3. Klare Kante gegen Rechts! 
  4. Beseitigung von Wahlrechtsausschlüssen 
  5. Einladung zum Kommunalpolitischen Empfang am 2. Mai 

 

1. Klima-Invest: 6 Millionen Euro für Klimaschutz und jetzt auch Klimaanpassung

Seit 11. März gilt eine erweiterte Klima-Invest Förderrichtlinie des Umweltministeriums in Thüringen.

Neben Investitionen für Klimaschutz werden jetzt auch Investitionen für Klima-Anpassung gefördert. Für beides stehen im laufenden Jahr 6 Millionen Euro bereit.

Kommunen können beispielsweise in mehr Bäume investieren, die Kühle und Schatten spenden, oder Betonflächen aufbrechen und begrünen. Die Unterstützung für energetische Gebäudesanierung und weitere Klimaschutzberatung gilt auch weiterhin.
Neben Planung und Investitionen unterstützt das Umweltministerium zukünftig bei Personalkosten. Kommunen erhalten so die Möglichkeiten, Klimaschutz-  und Energiemanager einzusetzen.

Anträge zur Förderung im Rahmen von Klima-Invest können bei der Thüringer Aufbaubank gestellt werden: https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Kommunale-Klimaschutzmassnahmen

Die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur steht beratend zu Seite. Die Richtlinie des Landes soll Thüringer Gemeinden und Landkreise in die Lage versetzen, die Förderung des Bundes verstärkt in Anspruch zu nehmen. Die Förderung kommt den Städten und Gemeinden Thüringens vor Ort zu Gute.


Euer Kontakt in der Fraktion:

Roberto Kobelt, MdL
Norbert Sondermann
Referent für Umwelt, Energie, Naturschutz und Sport
 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Landtagsfraktion Thüringen
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
 
Telefon  0361 37-72 692
Fax         0361 37-72 665
Mobil     0176 56 58 99 44
E-Mail norbert.sondermann@gruene-thl.de

 

2. Mehr Mitbestimmung und verlässliche kommunale Jugendförderung durch ein neues Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetz

Ende Februar haben wir im Landtag ein neues Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetz (ThürKJHAG) beschlossen.

Mit dem neuen ThürKJHAG werden insbesondere die Kommunen gestärkt, denn die zuvor auf 15 Millionen Euro erhöhten Landesmittel für die örtliche Jugendförderung werden gesetzlich festgeschrieben.

Die örtliche Jugendförderung stellt eine wichtige Basis der kommunalen Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und des kommunalen Kinderschutzes dar. Die Kommunen erhalten zukünftig eine verlässliche Grundlage für die örtliche Jugendförderung und können mit dem Geld fest rechnen. 

Ebenso haben wir die Unterstützung des Landes für Schulsozialarbeit in Höhe von mindestens 11,3 Millionen Euro gesetzlich fixiert. Mit der gesetzlichen Absicherung wird eine langjährige jugendpolitische Forderung umgesetzt. Die Kommunen und freien Träger können zukünftig mehr unbefristete Arbeitsverträge im Bereich der Schulsozialarbeit abschließen. Das bedeutet für die Schulsozialarbeiter*innen mehr berufliche und für die Schulen mehr planerische Sicherheit.

Ganz besonders wichtig ist uns die Stärkung der Mitbestimmung von jungen Menschen. Die allermeisten Jugendlichen blicken schließlich mit großem Optimismus in die Zukunft und haben sehr genaue Vorstellungen von dem, was richtig oder falsch ist. Sie wollen gefragt und gehört werden in all den Belangen, die sich betreffen, und wollen sich in ihre eigenen Angelegenheiten aktiv einmischen.

Mit dem neuen ThürKJHAG werden junge Menschen zukünftig stärker in die Arbeit der örtlichen Jugendhilfeausschüsse einbezogen. Über die Stadt- und Kreisjugendringe, über die Schüler*innenvertretungen und über die bestehenden Jugendmitbestimmungsgremien sollen Jugendliche in die Jugendhilfeausschüsse entsandt werden.


Euer Kontakt in der Fraktion:

Astrid Rothe-Beinlich, MdL
Tino Gaßmann
Referent für Bildung, Jugend, Asyl- und Migrationspolitik, Aufarbeitung
 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Landtagsfraktion Thüringen
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
 
Telefon  0361 37-72 683
Fax         0361 37-72 665
Mobil     0151 40206910
E-Mail tino.gassmann@gruene-thl.de

 

3. Klare Kante gegen Rechts!
Der Kampf gegen extrem rechte Gruppen, Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ist einer der politischen Schwerpunkte der Fraktion. Denn dies ist zugleich ein Eintreten für eine offene Gesellschaft und für unsere Demokratie.

Wir stellen uns gegen offenen und versteckten Rassismus und gegen Gewalt. Dafür zeigen wir selbst immer wieder aktiv Gesicht – auf Anti-Nazi-Kundgebungen genauso wie auf Solidaritätsveranstaltungen für Geflüchtete, Migrantinnen und Migranten. Wir wollen ein weltoffenes, buntes und friedliches Thüringen, das rechten und menschenverachtenden Ansichten den Boden entzieht.

Leider gibt es auch in diesem Jahr wieder viele Veranstaltungen rechter Gruppierungen. Für uns Gelegenheiten, Hass und Hetze nicht hinzunehmen und für unsere Standpunkte einzustehen. Wir haben euch die wichtigsten Termine aufgelistet:

  • 01. Mai Arbeiterkampftag in Plauen – Der III. Weg
  • 01. Mai Erfurt Mobilisierung der AfD (ostdeutschen Landesverbände der AfD in Erfurt ihren Wahlkampfauftakt für die kommenden Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen abhalten)
  • 04. Mai Kundgebung Rock und Balladen im „Gasthaus Goldener Löwe“
  • 25. Mai Kundgebung Rechtsrockkonzert in Themar
  • 06./07. Juli Rechtsrockkonzert in Themar „Tage der nationalen Bewegung“
  • 06./07. Juli Der III. Weg in Kirchheim „Jugend im Sturm“
  • 16. Nov. Heldengedenken in Schleusingen


Euer Kontakt in der Fraktion:

Madeleine Henfling, MdL
Tamer Düzyol
Referent für die Begleitung des Untersuchungsausschusses 6/1 NSU und für Strategien gegen Rechts
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Landtagsfraktion Thüringen
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
 
Telefon  0361 37-72 682
Fax         0361 37-72 665
Mobil     0176 20025823
E-Mail tamer.duezyol@gruene-thl.de

 

4. Beseitigung von Wahlrechtsausschlüssen
Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht hat am 21. Februar 2019 einen Beschluss veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass Wahlrechtsausschlüsse verfassungswidrig sind.
Der Beschluss des Bundesgerichtshofes bezieht sich auf die Bundestagswahlen und hält die bislang angewendeten Regeln für unanwendbar, da sie in die Gleichheit der in Deutschland Wahlberechtigten eingreift.

Thüringen ist damit zur Abschaffung von Wahlrechtsausschlüssen gegen behinderte Menschen sowie gegen Personen in gesetzlicher Betreuung und Unterbringung aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet. Aus systematischen Gründen (Stichwort „inhaltliche Synchronisierung auf den beiden Regelungsebenen“) wird deshalb neben dem Kommunalwahlrecht zugleich auch das Landeswahlrecht geändert.

In Deutschland leben über 85.000 volljährige Menschen – ca. 780 von ihnen in Thüringen –, die wegen einer Betreuung in allen Angelegenheiten oder im Maßregelvollzug/in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind und bislang von dem grundlegenden demokratischen Recht der Beteiligung an Wahlen ausgeschlossen waren.
Damit war volljährigen Staatsbürger*innen ein zentrales Bürgerrecht vorenthalten. 

Das Gesetz

Das Thüringer Gesetz zur Beseitigung von Wahlrechtsausschlüssen ändert das Landeswahlgesetz und macht damit die Teilnahme an den Kommunal- und Landtagswahlen nun auch für den o.g. Personenkreis möglich.
Damit machen wir nicht nur Schluss mit dieser diskriminierenden Regelung, sondern setzen in Thüringen eine weitere Vorgabe der UN-Behindertenkonvention verbindlich um.

Das Gesetz gilt in Thüringen nun schon für die kommenden Kommunal- und Europawahlen am 26. Mai!

Das Gesetz im Wortlaut findet ihr hier:
http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/69221/thueringer_gesetz_zur_beseitigung_von_wahlrechtsausschluessen.pdf


Gut zu wissen

Außerhalb des Betreuungsrechts wird bei keiner Bürgerin und keinem Bürger die Wahlfähigkeit angezweifelt:
Personen, die zum Beispiel eine Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Unterstützungsbedürftigkeit errichtet haben, behalten ihr Wahlrecht.
Damit trifft der Wahlrechtsausschluss infolge einer „Betreuung in allen Angelegenheiten“ lediglich Menschen mit einer psychischen Krankheit oder einer Behinderung.
Sie werden damit gegenüber anderen unzulässig diskriminiert.
Das Thüringer Gesetz zur Beseitigung von Wahlrechtsausschlüssen beendet diese Praxis.


Euer Kontakt in der Fraktion:

Babett Pfefferlein, MdL
Eli Sondermann
Referentin für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz, Ernährung, Arbeit, Gleichstellung und Petitionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Landtagsfraktion Thüringen
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
 
Telefon  0361 37-72 693
Fax         0361 37-72 665
Mobil     0176 56589904
E-Mail gabriele.sondermann@gruene-thl.de

 

5. Einladung zum Kommunalpolitischen Empfang am 2. Mai
 

Liebe Stadträt*innen, liebe Kreistagsmitglieder, liebe Ortsteilrät*innen, liebe Kreisvorstände,

wir möchten euch herzlich zu unserem Kommunalpolitischen Empfang am 2. Mai 2019 in den Thüringer Landtag einladen.

Wir freuen uns sehr, Fritz Kuhn – Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart – als Festredner auf unserem Empfang begrüßen zu dürfen.

Gemeinsam mit euch wollen wir im Anschluss einen entspannten Abend mit angeregten Gesprächen,
gutem Essen und Musik verbringen.

Wir freuen uns auf euch!


Wann? Donnerstag, 2. Mai 2019, ab 18.00 Uhr

Wo? Thüringer Landtag, Plenarsaal, Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt

Anmeldungen bitte bis zum 23. April 2019 per Mail an veranstaltungen@gruene-thl.de oder Telefon unter 0361-37 72 654.